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Neue Stellenbeschreibung

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Dust:
Hallo Leute,

ich hatte ja vor geraumer Zeit eine Frage bezüglich des Problems mit der Konstellation E9b und E9c  (Antragstellung). Ich hatte seinerzeit (ich meine 2017 war es) keinen Antrag auf Überleitung in die E 9c gestellt, da es sich für mich nicht gelohnt hätte. Jetzt liegt mir eine neue Stellenbeschreibung zur Unterschrift vor. In unserem SG wurden nun alle mit E9c bewertet. Nun bekomme ich ja weiterhin die E9b. Hab ich mit der neuen Stellenbeschreibung irgendwelche Möglichkeiten in die E9c zu kommen? . Geändert hat sich an den Tätigkeiten ja nichts, nur das sie "aktualisiert" wurden für alle im SG. Oder kann ich die Stellenbeschreibung getrost wegheften?

MfG

Spid:
Die Tätigkeiten sind ohnehin irrelevant. Es kommt auf die unverändert auszuübende Tätigkeit an. Bedeutet „aktualisiert“ nunmehr eine inhaltliche Änderung oder ist es lediglich eine redaktionelle Überarbeitung, in der bspw. Archaismen durch aktuellen Sprachgebrauch ersetzt wurden?

Dust:
Es ist nur eine Überarbeitung. Inhaltlich habe ich sie noch nicht mit der alten verglichen. Also kommt es auf inhaltliche Änderungen an? Hätte ich damit einen Anspruch auf e9c? Da ich ja wie gesagt damals den Antrag bewusst nicht gestellt habe.

Spid:
Ja.
Ja, jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit führt dazu, daß es sich nicht mehr um die unverändert auszuübende Tätigkeit handelt. Dadurch endet der Bestandsschutz des §29a Abs. 1 TVÜ-VKA und Du bist entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Dust:
Vielen Dank. Also erstmal vergleichen auf inhaltliche Änderungen und denn ggf. Ansprüche geltend machen. Wie macht man das?  ???

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