Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stellenbeschreibung
Dust:
Ja, eine Sache ist hinzugekommen, die aber keine E10 rechtfertigt.
Spid:
Es muß ja auch nicht zur E10 reichen. Stufengleich in die E9c ist doch auch nicht schlecht. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin Deiner Zustimmung. Im Falle des Bestandsschutzes nach §29a Abs. 1 TVÜ-VKA ist jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit eingruppierierungsrelevant. Mit Deiner mindestens impliziten Zustimmung bist Du entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Dust:
Ich wäre auch vollkommen zufrieden wenn es so kommt mit der E 9c. Das entscheidet jetzt das Personalamt, aber laut Orga müsste ich stufengleich in die E9c eingruppiert werden.aber auf mdl. Aussagen gebe ich nicht viel, erst wenn es schwarz auf weiß steht. Die Stellenbeschreibung habe ich unterschrieben und zurück an die Leitung gegeben.
Spid:
Das Personalamt entscheidet nicht über Deine Höhergruppierung. Es äußert möglicherweise die Rechtsmeinung des AG, auf die Eingruppierung hat es keinen Einfluß.
Dust:
Ja okay, sie haben auf jeden Fall den Auftrag zu prüfen und das Ergebnis denn der Orga oder AG Mitzuteilen.
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