Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stellenbeschreibung
Lars73:
Entscheidend ist ob die Aufgaben die übertragen wurden nach E9b oder E9c zu bewerten sind. Wenn es Aufgaben nach E9c sind (und eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind) kann die Bezahlung nach E9c schriftlich geltend gemacht werden. Wenn dies nicht hilft könnte Klage eingereicht werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Dust am 19.02.2020 11:21 ---Es sind ja nun mehrere Stellenausschreibungen erfolgt, zu jeweils 4 Stellen, alle mit der gleichen Tätigkeit.
--- End quote ---
Gleich aber nicht identisch!? Also gleich in den Zeitanteilen und AVs?
Falls ja, guckste was Lars schrieb, falls nein, dann hätte man sich ja auf die Stellen bewerben können.
Dust:
Sind identisch. Ich hätte mich darauf bewerben können, allerdings hatte ich Spid in einem anderen thread so verstanden, das eine Bewerbung auf eine inhaltsgleiche Stelle keine Auswirkungen hätte
Spid:
Das ist zutreffend. Eine identische auszuübende Tätigkeit ist nunmal der Inbegriff einer unverändert auszuübenden Tätigkeit und somit ungeeignet, den Bestandsschutz aus der Überleitung zu beenden.
nichts_tun:
--- Zitat von: Dust am 19.02.2020 13:42 ---Sind identisch. Ich hätte mich darauf bewerben können, allerdings hatte ich Spid in einem anderen thread so verstanden, das eine Bewerbung auf eine inhaltsgleiche Stelle keine Auswirkungen hätte
--- End quote ---
Es wäre aber dann widersprüchlich gewesen, wenn dein AG dir die EG 9c nach der erfolgreichen Bewerbung zugesteht, da sich ja an deinen Tätigkeiten nichts geändert hätte.
Wie ausgeführt, eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist dir zu raten.
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