Wenn sich deine Auszuübenden Tätigkeiten ändern und sie waren vorher welche die zur 9c führten und jetzt weiterhin zur 9c führen. Dann erscheint es zwar dem AG so , dass es keinen neuen Eingruppierungsvorgang bedingt, aber er irrt sich, da es ja keine unveränderten Tätigkeiten mehr sind, und die lösen nun einmal bei Menschen die keinen Antrag 2017 gestellt haben sehr wohl einen Eingruppierungsvorgang aus.
Nur weil die Personaler denken, dass mit unverändert gemeint sein soll, das es bzgl. der Eingruppierung unverändert heißen sollte, haben sie wohl genau dass ja nicht in den TV geschrieben, wie Spid ja so schön aufdeckte.