Autor Thema: Neue Stellenbeschreibung  (Read 20609 times)

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #30 am: 14.01.2020 11:22 »
Und wo kommt denn das maßgeblich her? :( Das muss doch auch irgendwo stehen oder?
Oder!

 ::) ::) ::)

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #31 am: 14.01.2020 11:35 »
III.2.4 Wegfall des Bestandsschutzes durch Änderung der auszuübenden Tätigkeit
Der Bestandschutz der bisherigen Eingruppierung nach § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA findet nur für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit Anwendung. Er entfällt, wenn sich die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten ändert. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach § 12 TVöD. Ist der Bestandschutz aufgrund einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit entfallen, sind die Beschäftigten in diejenige Entgeltgruppe eingruppiert, deren Anforderungen die von ihr / ihm auszuübende Tätigkeit nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) erfüllt.
Die Übertragung eines anderen Arbeitsplatzes (Umsetzung) führt grundsätzlich zu einem neuen Eingruppierungsvorgang, so dass keine unverändert auszuübende Tätigkeit mehr vorliegt. Dies gilt ebenfalls auch dann, wenn auf dem neuen Arbeitsplatz Tätigkeiten übertragen sind, die zu einer Eingruppierung in die gleiche Entgeltgruppe wie bisher führen.

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #32 am: 14.01.2020 11:37 »
Das habe ich gerade noch gefunden. § 12 TVÖD sagt allerdings nicht viel aus über eine Änderung der Zeitanteile oder über eine maßgebliche Änderung.

Lars73

  • Gast
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #33 am: 14.01.2020 11:45 »
Unter E 1.2.5 finden sich Hinweise des BMI zur ähnlichen Regelung des Bundes.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190709.pdf

Spid

  • Gast
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #34 am: 14.01.2020 11:49 »
Beides ist ohnehin ohne jedwede tarifliche Bedeutung. Es besteht kein Anlass zur Vermutung, die Tarifvertragsparteien hätten mit „unverändert“ etwas anderes vereinbaren wollen als unverändert.

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #35 am: 14.01.2020 12:43 »
Ich werde jetzt mal das Schreiben abwarten. Von maßgeblich konnte ich in allen Paragrafen nichts lesen. Es wird immer nur auf die unverändert auszuübende Tätigkeit hingewiesen. Die sich m.M.n, auch wenn geringfügig, geändert hat. Ausserdem wurde durch die neue Stellenbeschreibung seitens der Orga, ein neuer Eingruppierungsprozess begonnen. Es muss ja somit eine Änderung geben.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #36 am: 14.01.2020 14:00 »
Mir sind solche Aussagen bezüglich einer "Maßgeblichkeitsschwelle" auch schon über den Weg gelaufen, das haben meist KAVs oder der Bund als Auslegung so befunden. Ob das rechtens ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier, insofern ist der Klageweg @Dust anzuraten. Zumal du nicht darlegen musst, dass du Tätigkeiten auszuüben hast, die der EG 9c entsprechen, sondern nur, was unter einer "unverändert auszuübenden Tätigkeit" im Tarifsinne zu verstehen ist.

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #37 am: 11.02.2020 18:09 »
Hallo, ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen. Mein AG hat die E9c abgelehnt. Begründung : Die Stelle ist im stellenplan mit e9c ausgewiesen, aufgrund des fehlenden Antrages bin ich in der e9b verblieben. Die anteilsverhaltnisse haben sich 2019 geändert. Es wird festgestellt das der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird,auch mit veränderten zeitanteilen. Es wurden keine Tätigkeiten übertragen die einen neuen eingruppierungsvorgang auslösen.

Tja, hat der AG Recht?? Was kann ich weiter machen?

Spid

  • Gast
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #38 am: 11.02.2020 18:10 »
Eingruppierungsfeststellungsklage

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #39 am: 11.02.2020 18:21 »
Hätte die denn Erfolg??

Spid

  • Gast
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #40 am: 11.02.2020 18:32 »
Am juristischen Katzentisch ist das immer ein Glücksspiel, weil häufig ein Würfelwurf höhere Entscheidungsqualität bietet - aber dafür gibt es ja die LAGs und das BAG. Spätestens letzteres wird nach meiner Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, daß die TVP mit „unverändert“ auch unverändert meinen und etwas anderes vereinbart hätten, wenn sie etwas anderes hätten vereinbaren wollen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #41 am: 11.02.2020 18:50 »
Die anteilsverhaltnisse haben sich 2019 geändert. Es wird festgestellt das der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird,auch mit veränderten zeitanteilen.
Also hast du eine verändert Tätigkeitszuschnitt!
Zitat
Es wurden keine Tätigkeiten übertragen die einen neuen eingruppierungsvorgang auslösen.
Wie Spid ja schon so schön sagt: Es sind doch veränderte Tätigkeiten. Ergo<: nicht mehr unverändert.

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #42 am: 11.02.2020 19:00 »
Na es gab ja 2019 sogar die neue stellenbeschreibung. Aber die löst wohl keinen neuen eingruppierungsvorgang aus, aufgrund der v. g. Argumentation vom AG. Obwohl ja selbst geschrieben wird das sich was geändert hat. Aber es wird sich denn wieder auf den nicht gestellten Antrag von 2017 gestützt  ???

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #43 am: 11.02.2020 19:32 »
Wenn sich deine Auszuübenden Tätigkeiten ändern und sie waren vorher welche die zur 9c führten und jetzt weiterhin zur 9c führen. Dann erscheint es zwar dem AG so , dass es keinen neuen Eingruppierungsvorgang bedingt, aber er irrt sich, da es ja keine unveränderten Tätigkeiten mehr sind, und die lösen nun einmal bei Menschen die keinen Antrag 2017 gestellt haben sehr wohl einen Eingruppierungsvorgang aus.
Nur weil die Personaler denken, dass mit unverändert gemeint sein soll, das es bzgl. der Eingruppierung unverändert heißen sollte, haben sie wohl genau dass ja nicht in den TV geschrieben, wie Spid ja so schön aufdeckte.

Dust

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #44 am: 14.02.2020 12:45 »
Hallo Leute,

nach mehreren Rücksprachen gehen die Meinungen zu diesem Thema auseinander.

Fakt ist: - keine Antragstellung 2017 - E 9b für die Dauer der unverändert auszuübenden  Tätigkeit
             - neue Stellenbeschreibung 2019 - Verschiebung Zeitanteile, +3 % einer neuen Aufgabe

Die Tätigkeiten bleiben insofern gleich, bis auf die Verschiebung der Zeitanteile, die nicht eingruppierungsrelevant sind. Lt. Personaler

Somit bleibt es bei der unverändert auszuübenden Tätigkeit und weiterhin der E 9b.

Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde jetzt noch den Personalrat zu Rate ziehen und eventuell den Rechtsweg bestreiten.