Autor Thema: Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle  (Read 5610 times)

Formblatt12

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Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« am: 13.11.2019 00:59 »
Hallo,

ich stehe gerade vor der Situation, mich neu bewerben. Trotz bereits mehrerer Berufsstationen im öffentlichen Dienst fehlen mir noch genaue Kenntnisse, wie ich in solchen Situationen mein Gehalt optimieren kann.
Durch Hörensagen - also nicht unbedingt eine akurate Quellen - habe ich erfahren, dass man die Stufe der Entgelttabelle bei einer Neueinstellung unter Umständen verhandeln kann. Ist das so, und wenn ja, wie sollte ich das am besten anfangen?
Im Moment habe ich eine Arbeitsstelle nach E11 im Blick. Da ich derzeit nach E13 bezahlt werde, würde ich idealerweise gerne eine Einstufung in eine höhere als meine derzeitige Stufe erreichen, müsste dafür Stufe 4 oder 5 sein.
Mein derzeitiger Vertragsstatus macht das evtl. noch komplizierter: mein eigentliches (unbefristetes) Vertragsverhältnis geht nur über E9, ich bin allerdings derzeit auf eine Projektstelle abgeordnet, die nach E13 dotiert ist. Ich bekomme also eine entsprechende Zulage. Nach Ablauf der Befristung müsste ich auf die alte Stelle (oder eine gleichwertige) zurück, wieder mit E9 (was auch der Grund für meine Neubewerbung ist). Mir ist daher nicht ganz klar, ob ich mich nun nach unten oder nach oben bewerbe...

Besten Dank schon einmal vorab...

Dummbeutel

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #1 am: 13.11.2019 12:31 »
Meines Wissens nach gilt für Höhergruppierungen das Entgelt laut Tabelle. Das heißt bei einem Wechsel würdest du von E9 in E11 wechseln.

WasDennNun

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #2 am: 13.11.2019 12:52 »
habe ich erfahren, dass man die Stufe der Entgelttabelle bei einer Neueinstellung unter Umständen verhandeln kann. Ist das so, und wenn ja, wie sollte ich das am besten anfangen?
Bewerben, entweder beim Bewerbungsgespräch oder wenn man eingestellt werden soll, eine Einstellung von einer bestimmten Stufe abhängig machen und dann abwarten, ob der AG sich darauf einlässt.
Im Bewerbungsgespräch hat den Vorteil, dass man dort eben ausloten kann, ob und wie weit der AG gehen könnte und man könnte dem AG Munition liefern, die er evtl. braucht um die Einstufung intern zu begründen.

Spid

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #3 am: 13.11.2019 12:53 »
Meines Wissens nach gilt für Höhergruppierungen das Entgelt laut Tabelle. Das heißt bei einem Wechsel würdest du von E9 in E11 wechseln.

Ausweislich der Sachverhaltsschilderung geht es um eine Einstellung.

Formblatt12

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #4 am: 13.11.2019 13:58 »
Zitat
Ausweislich der Sachverhaltsschilderung geht es um eine Einstellung.

In diesem Fall ja. Ich bewerbe mich aus einer Landesbehörde eines Bundeslandes in die Verwaltung einer Universität des Nachbarbundeslandes. Beides dementsprechend TV-L, aber unterschiedliche Dienstherren.
Gleichzeitig bewerbe ich mich auch in weiteren Behörden meines derzeitigen Arbeitgebers.
Meine derzeitige Stelle ist übrigens als "Qualifizierungsmaßnahme für Stellen nach E13"  (oder so ähnlich) betitelt, hilft das in irgendeiner Weise bei Verhandlungen? Auch habe ich bereits in der Vergangenheit höher als E9 dotierte Stellen innegehabt (E13, E10, E11), ich kann also durchaus belegen, höherwertigen Aufgaben gewachsen zu sein. Zudem habe ich als Abschluss ein universitäres Diplom.

Im Grunde zielte meine Frage aber darauf ab, ob überhaupt Verhandlungen über die Stufe möglich sind. Die Regelungen im TV-L hatte ich bislang nämlich so interpretiert, dass mehr als Stufe 3 (auf der ich schon stehe) nicht verhandelbar sind.

Spid

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #5 am: 13.11.2019 13:59 »
Wenn es um unterschiedliche Dienstherren geht, wird Dir im Beamtenunterforum weitergeholfen.

Formblatt12

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #6 am: 13.11.2019 14:17 »
Obwohl ich Angestellter bin?

Spid

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #7 am: 13.11.2019 14:21 »
Wenn Du Angestellte bist, hast Du keinen Dienstherren, sondern einen Arbeitgeber.

HochimNorden

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #8 am: 13.11.2019 16:21 »
Um auf deine Anfangsfrage zurückzukommen: Ich schließe mich der Antwort von Wasdennnun an. Du hast grundsätzlich Verhandlungsspielraum im Bewerbungsgespräch, es hängt vom Arbeitgeber ab, wieviele Zugeständnisse er macht. Wichtig ist, dass dies vor der Einstellung geklärt sein sollte und du die Einstufung schriftlich hast. Ansonsten kann es passieren, dass die mündliche Zusage “bedauerlicherweise“ von xyz (Personalstelle, Finanzministerium etc.) nicht mitgetragen wird oder dass du darauf verwiesen wirst, selbst nach Einstellung (in Stufe 1) einen Antrag auf eine höhere Einstufung mit entsprechenden Nachweisen zu stellen.

WasDennNun

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Antw:Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle
« Antwort #9 am: 14.11.2019 07:24 »
Im Grunde zielte meine Frage aber darauf ab, ob überhaupt Verhandlungen über die Stufe möglich sind. Die Regelungen im TV-L hatte ich bislang nämlich so interpretiert, dass mehr als Stufe 3 (auf der ich schon stehe) nicht verhandelbar sind.
Falsch interpretiert, richtiger wäre bis Stufe 3 gibt es ein einklagbares Recht (einschlägige Berufserfahrung). Ohn eBE ist alles Verhandelbar mit dem AG. Er muss nur wollen, und daran scheitert es zumeist.