Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).
Nö. Das steht dort nirgends. Die Fristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.
Der zukünftige alte Arbeitgeber muss ja auch planen und organisieren, sich um die Nachbesetzung kümmern, Stellen ausschreiben, der Nachfolger sollte idealerweise vorher noch eingearbeitet werden etc. Das kann der auch nicht mal eben so Hoppladihopp, nur weil einer seiner Mitarbeiter heute Morgen eine Stellenanzeige gesehen hat, nach der er in zwei Wochen anfangen müsste.
Je weniger Zeit der AG hat, sich darauf einzustellen, um so mehr Umstände bedeutet das auch für ihn. Von daher ist es nicht verkehrt, ihm ebenso Zeit einzuräumen, das Notwendige zu organisieren.