Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.
Wer kann immer noch nicht folgen?