Kündigung TvöD (VKA)

Begonnen von Heiko1979, 13.11.2019 06:46

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MrRossi

Mein letzter Stand ist, dass man dann bereits Vorschläge bekommt. So war es zumindest mal,



Spid

Vielleicht, vielleicht auch nicht - mit steigender Qualifikation eher nicht, zumindest nicht ernst gemeint. Das bringt uns aber nicht der Frage näher, was das mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun haben sollte.

WasDennNun

Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 13:37
Mein letzter Stand ist, dass man dann bereits Vorschläge bekommt. So war es zumindest mal,
Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 11:25
und werden dann zusätzlich sanktioniert...

Hä? BA Vorschläge sind eine Sanktion?
irgendwie kann ich dir da nicht ganz folgen.

MrRossi

Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.

Wer kann immer noch nicht folgen?

Texter

Ein "Sanktion" ist etwas anderes. Es soll Menschen geben, die sind nicht auf die paar Kröten vom Arbeitsamt angewiesen. Wenn man sich nicht meldet, bekommt man nur kein Geld. Das ist keine "Sanktion".

MrRossi

umgangssprachlich nutze ich es für "bestrafen"

Texter

Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.

Spid

Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 16:32
Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.

Wer kann immer noch nicht folgen?

Offenkundig Du - denn ich sehe nicht, inwiefern sich um eine Ersatzbeschäftigung bemüht werden müsse, um Sanktionen zu vermeiden.

Spid

Zitat von: Texter am 14.11.2019 16:51
Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.

Auch das wäre keine Strafe, es wäre eine Buße. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.

MrRossi

Eine Kürzung ist also keine Bestrafung?
Nee is klar, ist ja eine Kürzung......




Texter

Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:55
Zitat von: Texter am 14.11.2019 16:51
Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.

Auch das wäre keine Strafe, es wäre eine Buße. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.

Habe ich "Buße" geschrieben? Ich meinte natürlich Geldstrafe.  :o

MrRossi

Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:55
Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 16:32
Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.

Wer kann immer noch nicht folgen?

Offenkundig Du - denn ich sehe nicht, inwiefern sich um eine Ersatzbeschäftigung bemüht werden müsse, um Sanktionen zu vermeiden.

OK, also nur einer.