Wer in einer Behörde ist eigentlich berechtigt wirksam auszuübende Tätigkeiten zu übertragen? In den internen (zugänglichen) Vereinbarungen und Vorschriften habe ich dazu nichts finden können. Gibt es generelle Regelungen dazu? Schriftstücke die die Aufgaben übertragen sind zumindest stets vom Leiter der Personalabteilung unterzeichnet. Wie sieht es mit mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Fachdienstleitungen aus ?