Autor Thema: Stellenwechsel Land Berlin (Bezirk) zu Land Berlin (Senatsverwaltung)  (Read 6970 times)

Chrille1507

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Das LVwA ist durchaus NICHT für alle Bezirke und Senatsverwaltungen die personalaktenführende Stelle.

Vollkommen richtig.
Zum einem habe ich daher aber auch wahrscheinlich geschrieben und anhand der Auskünfte, die der TE gemacht hat, ist davon auszugehen, dass der Wechsel zu einer Senatsverwaltung geschehen soll, die vom LVwA als Personalstelle betreut wird.

JC83

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Das LVwA ist durchaus NICHT für alle Bezirke und Senatsverwaltungen die personalaktenführende Stelle.

Vollkommen richtig.
Zum einem habe ich daher aber auch wahrscheinlich geschrieben und anhand der Auskünfte, die der TE gemacht hat, ist davon auszugehen, dass der Wechsel zu einer Senatsverwaltung geschehen soll, die vom LVwA als Personalstelle betreut wird.

Das LVwA macht hier tatsächlich nur Verwaltung des Bestandspersonals; dort wird nichts "entschieden". Die setzen demnach nur um.
Die Senatsverwaltung dürfte die SenUVK sein?

Chrille1507

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Die Senatsverwaltung dürfte die SenUVK sein?

Ich hätte eher auf SenStadtWohn getippt.
Bin gespannt was der TE sagt.

LeonL

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Genau, die Behörde zu der ich wechseln will ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Zwei kurze Verstädnisfragen hätte ich in der Sache noch:

1. Ist bei der "Versetzung" vom Bezirk zur Senatsverwaltung die übliche Kündigungsfrist (in meinem Fall 3 Monate zum Quartalsende) bei meiner jetzigen Dienststelle einzuhalten (auch wenn es sich ja formell nicht um eine Kündigung handelt) oder müssen sich die Dienststellen untereinander einigen wann ich gehen darf?

2. Aus den Schilderungen nehme ich zudem an, dass es auch keine neue Probezeit gibt, weil es ja auch kein neues Arbeitsverhältnis gibt?

Spid

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1. Letzteres.
2. Korrekt.

LeonL

  • Gast

LeonL

  • Gast
Eine Frage hat sich bei mir noch ergeben: Wenn ich mich nun vom Bezirk bei der Senatsverwaltung oder bei einem anderen Bezirk auf eine Stelle bewerbe, die ebenfalls mit EG 11 bewertet ist, läuft dann die absolvierte Zeit in meiner Stufe (aktuell 2 Jahre in Stufe 4) weiter oder beginnt diese aus irgendeinem Grund neu zu laufen?

Ich würde jetzt nach allem was ich bisher gelesen habe vermuten, dass ersteres zutrifft, allerdings gibt es ja doch hin und wieder überraschende Details in den Tarifverträgen.

Chrille1507

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Meiner Meinung nach sollte die Stufenlaufzeit weiterlaufen, da weder eine Höhergruppierung noch eine Einstellung vorliegt.
Und § 16 Abs. 3 TV-K sagt dazu auch: "Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber..."

Edit: Es heißt natürlich § 16 Abs. 3 TV-L