Autor Thema: Vertrauensarbietszeit möglich ?  (Read 4346 times)

juengela

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Vertrauensarbietszeit möglich ?
« am: 13.11.2019 10:01 »
Hallo in die Runde,

ich bin im öffentlichen Dienst TVL an einer Universität angestellt und möchte gerne wissen ob es möglich ist genaus so wie z.B. die wissenschaftlichen MA auf Vertrauensarbietszeit zu arbeiten oder ob es da eine gesetzliche Regelung gibt die vorschreibt dass gestempelt werden muss.

Danke
Liebe Grüße

TV-Ler

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Antw:Vertrauensarbietszeit möglich ?
« Antwort #1 am: 13.11.2019 10:11 »
Hallo in die Runde,

ich bin im öffentlichen Dienst TVL an einer Universität angestellt und möchte gerne wissen ob es möglich ist genaus so wie z.B. die wissenschaftlichen MA auf Vertrauensarbietszeit zu arbeiten oder ob es da eine gesetzliche Regelung gibt die vorschreibt dass gestempelt werden muss.
Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Falls es eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit gibt, könnte es sein das unterschiedliche Regelungen für WiMis und sonstiges Personal bestehen.
« Last Edit: 13.11.2019 10:17 von TV-Ler »

magicz

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Antw:Vertrauensarbietszeit möglich ?
« Antwort #2 am: 13.11.2019 10:13 »
Vertrauensarbeitszeit wird es über kurz oder lang nicht mehr geben! Je nachdem wie Deutschland das hier umsetzten wird.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-05/eugh-eu-staaten-muessen-arbeitgeber-zur-zeiterfassung-verpflichten
NRW die Wiege aller Welten.

;-)

Spid

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Antw:Vertrauensarbietszeit möglich ?
« Antwort #3 am: 13.11.2019 10:23 »
Selbst ohne nationale Unsetzung stehen weder Urteil noch EU-Recht einer Vertrauensarbeitszeit entgegen.

juengela

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Antw:Vertrauensarbietszeit möglich ?
« Antwort #4 am: 18.11.2019 08:03 »
Es geht nicht darum ob Arbeitszeit notiert werden muss oder nicht sondern darum  ob dies digital erfolgen muss.   

Lars73

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Antw:Vertrauensarbietszeit möglich ?
« Antwort #5 am: 18.11.2019 08:22 »
Es hängt von vielen Faktoren ab und eine klare h.M. gibt es in der Literatur nicht wie die Arbeitszeiterfassung ausgestaltet werden muss. Dabei kommt es ggf. auf eine Vielzahl von Faktoren an. Es muss nicht zwingend ein Ein- und Auszustempeln sein.  Fraglich dürfte sein ob eine Liste die der Beschäftigte selber führt und erst nach langen Zeiträumen beim Arbeitgeber einreicht diese Anforderungen genügt tut.

Bei der rechtlichen Beurteilung kommt es ggf. auf die Tätigkeit und deren organisatorischen Einbindung an. Dabei ist ggf. zwischen Vertrauensarbeitszeit und der Überwachung von Arbeitsschutzvorschriften und Erfassung von Überstunden etc. zu unterscheiden.
Daneben ist laut TV-L ist erstmal eine bestimmte Arbeitszeit geschuldet.