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JSZ nach Tarifrunde 2019

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Ina Böhm:
Dort steht aber auch wieder dieser für mich absolut verwirrende Satz:

 Protokollerklärung zu § 20 Absatz 2:
 Entsprechend der Absenkung der Bemessungssätze für die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 nach § 20 Absatz 2 werden die Tarifvertragsparteien in Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 sicherstellen, dass auch die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren bleibt.

Spid:
Was sollte daran verwirrend sein?

Ina Böhm:
wir verstehen unter dem "einfrieren" das der Stand aus 2018 weiterhin Bestand hat....

Spid:
Und die Tarifvertragsparteien haben durch tarifliche Regelung klargestellt, was sie unter Einfrieren verstehen - nämlich das Absenken des Bemessungssatz in (etwa) dem Maße, wie die Tabellenentgelte durch die vereinbarte Erhöhung erhöht worden sind.

Chrille1507:

--- Zitat von: Ina Böhm am 13.11.2019 12:57 ---wir verstehen unter dem "einfrieren" das der Stand aus 2018 weiterhin Bestand hat....

--- End quote ---

Und daraus ergibt sich eine Jahressonderzahlungin Höhe von 92,19% des Tabellenentgeldes für das Jahr 2019 für die Entgeltgruppen 5 - 8.

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