Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
JSZ nach Tarifrunde 2019
Ina Böhm:
Dort steht aber auch wieder dieser für mich absolut verwirrende Satz:
Protokollerklärung zu § 20 Absatz 2:
Entsprechend der Absenkung der Bemessungssätze für die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 nach § 20 Absatz 2 werden die Tarifvertragsparteien in Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 sicherstellen, dass auch die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren bleibt.
Spid:
Was sollte daran verwirrend sein?
Ina Böhm:
wir verstehen unter dem "einfrieren" das der Stand aus 2018 weiterhin Bestand hat....
Spid:
Und die Tarifvertragsparteien haben durch tarifliche Regelung klargestellt, was sie unter Einfrieren verstehen - nämlich das Absenken des Bemessungssatz in (etwa) dem Maße, wie die Tabellenentgelte durch die vereinbarte Erhöhung erhöht worden sind.
Chrille1507:
--- Zitat von: Ina Böhm am 13.11.2019 12:57 ---wir verstehen unter dem "einfrieren" das der Stand aus 2018 weiterhin Bestand hat....
--- End quote ---
Und daraus ergibt sich eine Jahressonderzahlungin Höhe von 92,19% des Tabellenentgeldes für das Jahr 2019 für die Entgeltgruppen 5 - 8.
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