Autor Thema: [NI] Beurteilung Beamter auf Probe  (Read 2669 times)

Beamter13

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[NI] Beurteilung Beamter auf Probe
« am: 13.11.2019 11:57 »
Liebe User,

in § 19 NBG steht, dass Beamte auf Probe wiederholt zu Beurteilen sind. In der NLVO oder im BBG habe ich keine abweichenden Regelungen gefunden.

Wiederholt bedeutet logischerweise mindestens zwei Mal. Meine Probezeit läuft mit Ablauf des Juli des kommendes Jahres ab. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde ich nicht bewertet. Eine Bewertung sei in unserem Hause auch nur zum Abschluss der Probezeit üblich. Auf mehreren Dienstposten wurde ich ebenfalls nicht verwendet.

Können hieraus Nachteile entstehen?

Aufgrund einer Strukturreform im Haus werden in den nächsten Monaten zahlreiche neugeschaffene Stellen ausgeschrieben. Davon auch einige A11er Stellen (derzeit sitze ich auf einer A10er Stelle).

Inwiefern werden die Kriterien der Bestenauslese angewandt, wenn ein Bewerber keine Beurteilung vorliegen hat?

Vielen Dank.

mmp

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Antw:[NI] Beurteilung Beamter auf Probe
« Antwort #1 am: 13.11.2019 17:03 »
Sofern deine Probezeit nicht verkürzt wird, empfehle dir einen Antrag auf "Beurteilung aus besonderem Anlass" zu stellen. In diesem Antrag würde ich auf den § 19 (3) verweisen.
Mit der Beurteilung bist du auch für die kommenden Ausschreibungen gewappnet und kannst diese gleich mit zur Bewerbung heranziehen.

Inwiefern werden die Kriterien der Bestenauslese angewandt, wenn ein Bewerber keine Beurteilung vorliegen hat?

Die Bestenauslese (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) erfolgt i. d. R. anhand der dienstlichen Beurteilung (+Auswahlgespräch). Sollte keine dienstliche Beurteilung vorliegen - oder ist die letzte älter als ein Jahr - wird die die ausschreibende Behörde dich, bzw. deinen Vorgesetzten um eine dienstlichen Beurteilung bitten.