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[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
Audacia:
Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich schon einmal für meinen langen Beitrag entschuldigen und mich für die Geduld beim durchlesen bedanken.
Erstmal zu meiner Person: ich bin 29 Jahre alt, habe ein duales Studium bei einer Kommune in Hessen mit der Fachrichtung Verwaltung absolviert (vom Prinzip her wie die typische Beamtenausbildung ... Praxisphasen bei der Kommune, Theoriephasen an der FH). Im Anschluss war ich auch 2 Jahre bei dieser Kommune tätig (Angestelltenverhältnis) und habe währenddessen berufsbegleitend meinen Master an einer FH mit Verwaltungsschwerpunkt abgeschlossen.
Im Anschluss bin ich zu einer bayerischen Kommune gewechselt, zunächst auf einer E 9c Stelle (2 Jahre), dann auf einer E10 Stelle (seit 1 Jahr). Mein Abteilungsleiter hat mich nun darauf angesprochrn, ob ich nicht mal prüfen lassen möchte, ob in meinem Fall eine Verbeamtung möglich sei. Er war der Auffassung, dass ich mit meinem Werdegang grundlegend die Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen müsste. Ferner legte er mir eine jetztige Verbeamtung nahe für den Fall dass ich später mal eind Stelle besetzen möchte, die lediglich für Beamten geeignet ist. Soweit so gut
...grundlegend muss ich dazu sagen, dass es mir eigentllich egal ist ob ich nun angestellt oder verbeamtet bin - über die jeweiligen Besonderheiten bin ich mir auch im klaren. Da ich mich mit meinem Master ohnehin auf die öffentliche Verwaltung spezialisiert habe, möchte ich perspektivisch ziemlich sicher auch nicht mehr in die freie Wirtschaft wechseln. Eine Verbeamtung wäre daher aus meiner Sicht aufjeden Fall denkbar.
Allerdings habe ich folgende Bedenken:
1. Ich persönlich bin mir nicht sicher,ob eine Verbeamtung grundlegend Vorteile für mich bringt. Ich gehe davon aus, dass ich bei einer Verbeamtung gemäß dem Laufbahnprinzip mit A9 beginnen müsste ... liege ich da richtig?
2. Bin ich mir nicht sicher, ob eine Verbeamtung in meinem Fall überhaupt möglich ist - ich bin bereits an die Personalabteilung mit dieser Frage herangetreten, allerdings bin ich wohl ein Ausnahmefall und die Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Personalabteilung wollte von mir zur Prüfung eine Begründung, weshalb ich in das Beamtenverhältnis übernommen werden möchte - ich weiß nicht so recht was ich hier anführen soll ... grundsätzlich ist es so, dass meine aktuelle Stelle sowohl von Angestellten als auch von Beamten ausgeübt wird. Kann ich hier anführen dass ich ggf. eine Stelle anstrebe die nur für Beamte geeignet ist? Oder was will die Personalabteilung hier hören?
Ich freue mich über eure Antworten!
Tausend Dank,
Audacia
Landsknecht:
--- Zitat von: Audacia am 13.11.2019 20:26 ---Die Personalabteilung wollte von mir zur Prüfung eine Begründung, weshalb ich in das Beamtenverhältnis übernommen werden möchte - ich weiß nicht so recht was ich hier anführen soll ... grundsätzlich ist es so, dass meine aktuelle Stelle sowohl von Angestellten als auch von Beamten ausgeübt wird. Kann ich hier anführen dass ich ggf. eine Stelle anstrebe die nur für Beamte geeignet ist? Oder was will die Personalabteilung hier hören?
--- End quote ---
Meiner Meinung nach ist es nicht DEINE Aufgabe die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis zu begründen, sondern die deines Abteilungsleiters, bzw. noch mehr deines Dienststellenleiters, der dann mit seinem Vorgesetzten darüber sprechen sollte (Bürgermeister?, Referent?).
Da deine Stelle von Angestellten wie auch von Beamten ausgeübt wird, zieht die Begründung mit den hoheitlichen Aufgaben wohl nicht.
Solche Angelegenheiten werden m. M. n. oft auf höherer Ebene entschieden, aus goodwill oder eben nicht. Ich kenne die Verhältnisse und Größe deiner Kommune nicht, aber wenn bei uns der z. B. Baureferent mit dem Personalreferenten über eine sehr gute Mitarbeiterin spricht, der man den Einstieg ins Beamtenverhältnis mit der Option auf künftige Führungspositionen anbieten möchte und die beiden einen guten Draht zueinander haben...
Organisator:
etwas oT, aber ggf. auch wichtig:
Als neue Beamte fängst Du in der Regel bei A 9 an.
Noch wichtiger: Mit Deinem Master könntest Du im Tarifbereich problemlos E 13 - Tätigkeiten übernehmen und dann nach gegebener Zeit im höheren Dienst verbeamtet werden. Sobald Du erst im gehobenen Dienst verbeamtet bist, ist dies rechtlich gesehen auch möglich, nur in der Praxis deutlich seltener. Laufbahnwechsel sind (warumauchimmer) nach meiner Erfahrung kein übliches Personalentwicklungsinstrument.
Audacia:
Danke für eure Kommentare,
@Landesknecht ... vermutlich liegst du da mit deiner Einschätzung goldrichtig und es wird genau so laufen. Ich will mich allerdings trotzdem nicht quer stellen und der Personalabteilung liefern, was sie angefordert hat.
HaHuB:
Ich möchte unterstützen, was Organisator geschrieben hat. Das ist wichtig.
Die Eingruppierung ist nicht nur jetzt sondern insbesondere auf lange Sicht eine sehr wichtige Sache.
Außerdem hätte ich da noch eine Frage zum Thema allgemein und insbesondere an Organisator:
Wenn man verbeamtet wird, welche Besoldungsgruppe und welche Stufe bekommt man dann?
Ist es einfach das selbe, was man schon hat? Oder wird das dann neu ausgelotet?
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