Autor Thema: [BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung  (Read 7946 times)

Audacia

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Hallo zusammen,

vorab möchte ich mich schon einmal für meinen langen Beitrag entschuldigen und mich für die Geduld beim durchlesen bedanken.

Erstmal zu meiner Person: ich bin 29 Jahre alt, habe ein duales Studium bei einer Kommune in Hessen mit der Fachrichtung Verwaltung absolviert (vom Prinzip her wie die typische Beamtenausbildung ... Praxisphasen bei der Kommune, Theoriephasen an der FH). Im Anschluss war ich auch 2 Jahre bei dieser Kommune tätig (Angestelltenverhältnis) und habe währenddessen berufsbegleitend meinen Master an einer FH mit Verwaltungsschwerpunkt abgeschlossen.

Im Anschluss bin ich zu einer bayerischen Kommune gewechselt, zunächst auf einer E 9c Stelle (2 Jahre), dann auf einer E10 Stelle (seit 1 Jahr). Mein Abteilungsleiter hat mich nun darauf angesprochrn, ob ich nicht mal prüfen lassen möchte, ob in meinem Fall eine Verbeamtung möglich sei. Er war der Auffassung, dass ich mit meinem Werdegang grundlegend die Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen müsste. Ferner legte er mir eine jetztige Verbeamtung nahe für den Fall dass ich später mal eind Stelle besetzen möchte, die lediglich für Beamten geeignet ist. Soweit so gut
...grundlegend muss ich dazu sagen, dass es mir eigentllich egal ist ob ich nun angestellt oder verbeamtet bin - über die jeweiligen Besonderheiten bin ich mir auch im klaren. Da ich mich mit meinem Master ohnehin auf die öffentliche Verwaltung spezialisiert habe, möchte ich perspektivisch ziemlich sicher auch nicht mehr in die freie Wirtschaft wechseln. Eine Verbeamtung wäre daher aus meiner Sicht aufjeden Fall denkbar.

Allerdings habe ich folgende Bedenken:

1. Ich persönlich bin mir nicht sicher,ob eine Verbeamtung grundlegend Vorteile für mich bringt. Ich gehe davon aus, dass ich bei einer Verbeamtung gemäß dem Laufbahnprinzip mit A9 beginnen müsste ... liege ich da richtig?

2. Bin ich mir nicht sicher, ob eine Verbeamtung in meinem Fall überhaupt möglich ist - ich bin bereits an die Personalabteilung mit dieser Frage herangetreten, allerdings bin ich wohl ein Ausnahmefall und die Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Personalabteilung wollte von mir zur Prüfung eine Begründung, weshalb ich in das Beamtenverhältnis übernommen werden möchte - ich weiß nicht so recht was ich hier anführen soll ... grundsätzlich ist es so, dass meine aktuelle Stelle sowohl von Angestellten als auch von Beamten ausgeübt wird. Kann ich hier anführen dass ich ggf. eine Stelle anstrebe die nur für Beamte geeignet ist? Oder was will die Personalabteilung hier hören?

Ich freue mich über eure Antworten!

Tausend Dank,

Audacia
« Last Edit: 15.11.2019 01:19 von Admin2 »

Landsknecht

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Antw:Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #1 am: 14.11.2019 12:58 »
Die Personalabteilung wollte von mir zur Prüfung eine Begründung, weshalb ich in das Beamtenverhältnis übernommen werden möchte - ich weiß nicht so recht was ich hier anführen soll ... grundsätzlich ist es so, dass meine aktuelle Stelle sowohl von Angestellten als auch von Beamten ausgeübt wird. Kann ich hier anführen dass ich ggf. eine Stelle anstrebe die nur für Beamte geeignet ist? Oder was will die Personalabteilung hier hören?

Meiner Meinung nach ist es nicht DEINE Aufgabe die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis zu begründen, sondern die deines Abteilungsleiters, bzw. noch mehr deines Dienststellenleiters, der dann mit seinem Vorgesetzten darüber sprechen sollte (Bürgermeister?, Referent?).

Da deine Stelle von Angestellten wie auch von Beamten ausgeübt wird, zieht die Begründung mit den hoheitlichen Aufgaben wohl nicht.

Solche Angelegenheiten werden m. M. n. oft auf höherer Ebene entschieden, aus goodwill oder eben nicht. Ich kenne die Verhältnisse und Größe deiner Kommune nicht, aber wenn bei uns der z. B. Baureferent mit dem Personalreferenten über eine sehr gute Mitarbeiterin spricht, der man den Einstieg ins Beamtenverhältnis mit der Option auf künftige Führungspositionen anbieten möchte und die beiden einen guten Draht zueinander haben...

Organisator

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Antw:Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #2 am: 14.11.2019 13:08 »
etwas oT, aber ggf. auch wichtig:

Als neue Beamte fängst Du in der Regel bei A 9 an.

Noch wichtiger: Mit Deinem Master könntest Du im Tarifbereich problemlos E 13 - Tätigkeiten übernehmen und dann nach gegebener Zeit im höheren Dienst verbeamtet werden. Sobald Du erst im gehobenen Dienst verbeamtet bist, ist dies rechtlich gesehen auch möglich, nur in der Praxis deutlich seltener. Laufbahnwechsel sind (warumauchimmer) nach meiner Erfahrung kein übliches Personalentwicklungsinstrument.

Audacia

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #3 am: 18.11.2019 20:53 »
Danke für eure Kommentare,

@Landesknecht ... vermutlich liegst du da mit deiner Einschätzung goldrichtig und es wird genau so laufen. Ich will mich allerdings trotzdem nicht quer stellen und der Personalabteilung liefern, was sie angefordert hat.

HaHuB

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #4 am: 02.01.2020 07:39 »
Ich möchte unterstützen, was Organisator geschrieben hat. Das ist wichtig.
Die Eingruppierung ist nicht nur jetzt sondern insbesondere auf lange Sicht eine sehr wichtige Sache.

Außerdem hätte ich da noch eine Frage zum Thema allgemein und insbesondere an Organisator:
Wenn man verbeamtet wird, welche Besoldungsgruppe und welche Stufe bekommt man dann?
Ist es einfach das selbe, was man schon hat? Oder wird das dann neu ausgelotet?

Skedee Wedee

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #5 am: 02.01.2020 09:10 »
Nein, es wird nicht übernommen, was "man" (oder frau bzw. divers) einfach vorher hatte. Das würde auch nicht funktionieren, da unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Beamte und Tarifbeschäftigte zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Grundsätzlich fängt der Beamte im Eingangsamt seiner Laufbahn an. Und das dann auch in der Regel für mindestens drei Jahre, denn so lange geht grundsätzlich die Probezeit. Im Anschluss daran hängt es oftmals von den Beurteilungen, dem jeweiligen Recht und der entsprechenden Planstelle ab (wenn dein Amt A 10 ist und du auf einem A 10 Dienstposten sitzt, kannst du nicht befördert werden), ob und wann man befördert wird.

Zum Beginn der Berufung in das Beamtenverhältnis wird eine Erfahrungszeitberechnung durchgeführt. Die Erfahrungszeit beginnt grundsätzlich in der ersten des entsprechenden Amtes mit Zahlen belegten Stufe und wird auf das Ersternennungsdatum festgesetzt. Bestimmte Zeiten müssen bzw. können angerechnet werden, da ist vom jeweiligen anzuwendenden Recht abhängig. Um diesen Zeitraum wird die Erfahrungszeit vorverlegt.

HaHuB

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #6 am: 03.01.2020 11:46 »
Vielen Dank @Skedee Wedee  :)

Audacia

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #7 am: 09.01.2020 16:31 »
Noch eine weitere Frage meinerseits: die Personalabteilung möchte nun von mir wissen, ob meine aktuelle Stelle einen höheren verwaltungswissenschaftlichen Anteil hat oder ob der wirtschaftwissenschaftliche Anteil überwiegt - welchen Hintergrund das Ganze hat, verrät man mir allerdings nicht. Kann sich da jemand von euch ggf. einen Reim drauf machen? Inwiefern könnte das das eine Rolle spielen??  LG

Skedee Wedee

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #8 am: 10.01.2020 07:59 »
Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

BStromberg

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #9 am: 10.01.2020 08:42 »
Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

Das wird der Themenersteller wohl kaum wissen und auch nicht wirklich in Erfahrung bringen können, ob die Stelle mal sachgerecht bewertet worden ist. Da sind die meisten Orga-Einheiten doch sehr zurückhaltend mit, weil eben bei weitem keine flächendeckenden analytischen Prüfungen (z.B. nach der KGSt-Methodik) gemacht worden sind, sofern nicht eine Dienststelle in jüngerer Vergangenheit mal einen Hebungsantrag zu eben jener Stelle gestellt haben sollte.

Was die Begründung für eine Verbeamtung betrifft kommt dienstherrenseitig (momentan zumindest) eigentlich nur der Personalerhaltungsgedanke in Frage... aber der müsste schon schwer konstruiert sein:

Es bedarf eines absolut wechselwilligen Tarifbeschäftigten, der ein totaler Überflieger in seinem Metier ist und ohne den die Behörde quasi zusammenstürzen würde. Nur wenn das alles vorliegt (so z.T. zumindest in NRW) könnte man mal intensiver über eine Verbeamtung nachdenken... ist aber in der Praxis ein extrem seltenes Instrument.
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Skedee Wedee

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #10 am: 10.01.2020 08:52 »
Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

Das wird der Themenersteller wohl kaum wissen und auch nicht wirklich in Erfahrung bringen können, ob die Stelle mal sachgerecht bewertet worden ist. Da sind die meisten Orga-Einheiten doch sehr zurückhaltend mit, weil eben bei weitem keine flächendeckenden analytischen Prüfungen (z.B. nach der KGSt-Methodik) gemacht worden sind, sofern nicht eine Dienststelle in jüngerer Vergangenheit mal einen Hebungsantrag zu eben jener Stelle gestellt haben sollte.

Dies ist jedoch aktuell der einzige Gedanke der mir für die Anfrage beim TE durch das Personalamt einfällt.

In der bei uns zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde würde ich eine Änderung im Stellenplan in beamtenrechtlicher Hinsicht (Stellenhebung, Umwandlung von TB in Beamte etc.) aufgrund § 20 Abs. 1 LBesG BW überhaupt nicht genehmigt bekommen. Liegt die sachgerechte Bewertung vor, kann ich eine Änderung im Stellenplan vornehmen. Ansonsten wird mir der Stellenplan im Rahmen der Haushaltsanzeige nicht genehmigt bzw. als rechtswidrig angemerkt mit der Maßgabe, den Stellenplan zu ändern. Unsere Rechtsaufsicht ist da ziemlich genau.

Audacia

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #11 am: 10.01.2020 08:58 »
Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?


Also zumindest ist die Stelle nach BayBesG bewertet ... aber inwiefern spielt das eine Rolle?

Skedee Wedee

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #12 am: 10.01.2020 09:21 »
Mein Gedanke war folgender: Du bist Tarifbeschäftigter. Also hat Dein AG sich Gedanken und eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung als Tarifbeschäftigter gemacht und eine entsprechende Stelle im Stellenplan aufgenommen.

Sofern die Stelle nicht als Beamtenstelle ausgewiesen ist, muss der Stellenplan geändert werden. Und dann macht man sich als Dienstherr Gedanken über die Wertigkeit bei der Beamtenstelle für eine sachgerechte Bewertung. Die Eingruppierung als Taribeschäftiger lässt keine Rückschlüsse auf die sachgerechte Bewertung bei Beamtendienstposten zu.

BStromberg

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #13 am: 10.01.2020 10:04 »
Mein Gedanke war folgender: Du bist Tarifbeschäftigter. Also hat Dein AG sich Gedanken und eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung als Tarifbeschäftigter gemacht und eine entsprechende Stelle im Stellenplan aufgenommen.

Sofern die Stelle nicht als Beamtenstelle ausgewiesen ist, muss der Stellenplan geändert werden. Und dann macht man sich als Dienstherr Gedanken über die Wertigkeit bei der Beamtenstelle für eine sachgerechte Bewertung. Die Eingruppierung als Taribeschäftiger lässt keine Rückschlüsse auf die sachgerechte Bewertung bei Beamtendienstposten zu.

Und?
Selbst wenn ein für den designierten Beamten zwingend notwendiger Dienstposten geschaffen würde durch duale Bewertung und die Möglichkeit, dort beide Statusgruppen drauf zu führen, so sagt das doch noch lange nichts darüber aus, ob der Dienstherr einen TB verbeamten mag. Da liegt doch der Hund begraben.

Diese Fragen häufen sich hier im Forum. Vermeintlich in Vorgriff auf die herannahende Rezessionsphase wollen viele eine Urkunde haben?

Entscheidend ist doch nicht, was "man" will, sondern was der Dienstherr vorhat (u.a. personalpolitisch). Das sind aber wiederum Fragen, die ein solches Forum überhaupt nicht beantworten kann.

Außer in der IT vielleicht oder im Bauverwaltungs- bzw. Ingenieurswesen auch schon mal, kann ich mir gegenwärtig nicht vorstellen, dann der öD krampfhaft Statusumwandlungen vollzieht; egal ob Bayern oder anderswo.
 
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(Charles Dickens)

Skedee Wedee

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Antw:[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung
« Antwort #14 am: 10.01.2020 13:34 »
Ich beziehe mich mit meinen letzten Aussagen auschließlich darauf, warum das Personal-/Organisationsamt beim TE anfragte, ob seine aktuelle Stelle einen höheren verwaltungswissenschaftlichen Anteil hat oder ob der wirtschaftwissenschaftliche Anteil überwiegt.

Ob der Dienstherr überhaupt verbeamten will, können wir hier natürlich nicht beantworten.