Autor Thema: Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung  (Read 7476 times)

WasDennNun

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #15 am: 14.11.2019 14:37 »
Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.
Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)
Nein, denn dazu müsste man überdurchschnittiche Leistungen nachweisen!
Naja ... was heißt nachweisen? Wenn der AG auch daran interessiert ist, dass er mehr Geld bekommt wäre es wohl keine große Sache eine überdurchschnittliche Leistung auf dem Papier zu begründen....
Wie gesagt ... sehr unwahrscheinlich aber zumindest möglich
Klar kann man so etwa herbeizaubern. Und wo kein kläger da kein ....
Aber wenn die Abteilung so etwas schreibt, dann kann ein prüfer fragen: Wie wird denn der durchschnitt ermittelt, wo sind die Beurteilungen der Kollegen, ...
und dann wird schnell erkannt, dass es hier um schmuhh bzw. verdeckte übertariliche Bezahlung geht.

Schön, wenn es welche gibt die sowas machen, sofern dies nicht gegen Gesetze verstößt.
Die Zulage wäre eine sauberere Sache.

Spid

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #16 am: 14.11.2019 14:39 »
Außerdem muß der PR/BR zustimmen.

AngestellterXY

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #17 am: 14.11.2019 17:14 »
Ich hätte auch eine Frage. (Ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht sag ich jetzt schon:sorry!)
Seit 06.2014 in EG9/3.
Kann aber demnächst eine Stelle mit EG10 antreten.
Wenn ich zum 01.12.2019 in die EG10 wechsle, in welche Stufe würde ich kommen?
Oder ist es besser zum 01.01 bzw. 01.02.2020 in die EG10 zu wechseln? wenn ja , in welche Stufe würde ich dann kommen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort

Spid

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #18 am: 14.11.2019 17:16 »
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent, es gibt im TV-L keine E9 mehr.

AngestellterXY

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #19 am: 14.11.2019 17:20 »
Ah, entschuldige bitte.
Ich meine EG9klein

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #20 am: 14.11.2019 17:36 »
Die es nie gab und auch nicht gibt. Du warst also in E9, hattest verlängerte Stufenlaufzeiten und wurdest zum 01.01.19 in E9a übergeleitet. Unter der Prämisse, daß es sich um eine Tätigkeit, die früher nicht der Sozialversicherung der Arbeiter unterfiel, handelt, erfolgte die Überleitung in Stufe 5. Zu allen 3 Terminen erfolgt die Höhergruppierung in E10/3.

AngestellterXY

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #21 am: 14.11.2019 18:07 »
Super, vielen Dank für prompte Antwort

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #22 am: 15.11.2019 07:55 »
Ich habe leider falsch gerechnet im ersten Schreiben.
Ich habe festgestellt, dass mir eine Verkürzung der Stufenlaufzeit in der E6 von Stufe 4 auf Stufe 5 nichts bringen würde, sondern nur wenn ich in Stufe 6 kommen, wenn ich mir Höhergruppierungs-Matrix zu Grunde nehme von der Seite:

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

laut dieser ist es egal ob ich in der E6 Stufe 4 oder Stufe 5 bin, ich komme immer auf die E9/Stufe 2:

E6/4 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2
E6/5 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2

Ich müsste also auf Stufe 6 verkürzen um am Ende in die E9a/Stufe 3 zu kommen. Und das ist sicher noch unrealistischer, wenn es sowieso kaum angewendet wird.

WasDennNun

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #23 am: 15.11.2019 08:20 »
Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020.
Darf man fragen, welche Berufsgruppe (also welcher Abschnitt in der EGO als/neu) du bist, die nächstes Jahr ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten eine HG von E6 zur E9a erreicht?

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #24 am: 15.11.2019 08:32 »
Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020.
Darf man fragen, welche Berufsgruppe (also welcher Abschnitt in der EGO als/neu) du bist, die nächstes Jahr ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten eine HG von E6 zur E9a erreicht?


Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen

ab 1.1.2020 Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in Teil 1 der Entgeltordnung, nicht mehr nach Teil 2 spezielle Tätigkeitsmerkmale

WasDennNun

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #25 am: 15.11.2019 08:47 »
und 50% selbständige Leistung ist gegeben?
Das ist ja erfreulich für euch.

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #26 am: 15.11.2019 08:51 »
und 50% selbständige Leistung ist gegeben?
Das ist ja erfreulich für euch.

Ja