Autor Thema: Überschneidung zweier EGO  (Read 4010 times)

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Überschneidung zweier EGO
« am: 14.11.2019 08:29 »
Hallo,

wie würde sich eine Eingruppierung darstellen, wenn eine Beschäftigte zu 50% an einer Fachschule unterrichtet (Lehrer-EGO) und 50% Tätigkeiten mit dem Merkmalen des allgemeinen Teils der Entgeltordnung ausübt. Man nehme an, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Spid

  • Gast
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #1 am: 14.11.2019 08:47 »
So tatsächlich ein einheitliches Arbeitsverhältnis besteht, kommt man über den Entgeltgruppenvergleich zum sachgerechten Ergebnis. Viel problematischer sind andere Sonderregelungen, die sich aus §44 TV-L ergeben.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #2 am: 14.11.2019 10:14 »
Und genau das ist das Problem. Gibt es da eine pragmatische Lösung?

Den Zeitanteil der Lehrtätigkeit auf <50% verringern oder gelten dann für diese Tätigkeiten trotzdem die Regelungen § 44?

Edit:
Und was wäre, wenn die Fachschule in die Organisationsstruktur eine Behörde eingebunden ist (als Referat) und nicht als eigenständige Schule.
« Last Edit: 14.11.2019 10:28 von Fragmon »

Spid

  • Gast
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #3 am: 14.11.2019 10:34 »
Die rechtlich zutreffende Lösung ist, daß für den AN stets die für ihn günstigere Regelung heranzuziehen ist - was nunmal erheblich praktische Probleme verursacht. Dies wird nicht dadurch gelöst, daß die Zeitanteile verändert werden, da dies lediglich auf die Eingruppierung wirkt.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #4 am: 14.11.2019 10:40 »
Und was wäre, wenn die Fachschule in die Organisationsstruktur eine Behörde eingebunden ist (als Referat) und nicht als eigenständige Schule. Die Schule fällt edoch unter das Landesschulgesetz bzw werden dort erwähnt. Die Fachaufsicht hat jedoch nicht das Kultusministerium sondern ein anderes.

Spid

  • Gast
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #5 am: 14.11.2019 10:54 »
Solange es eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ist, die nicht der Ausbildung oder Fortbildung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes dient oder eine Krankenpflegeschule oder eine ähnliche Einrichtung ist, sehe ich nicht, wie Ihr da rauskommt.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #6 am: 14.11.2019 11:12 »
In der Protokollerklärung steht ja, dass die Lehrtätigkeit das  Gepräge geben muss. Wenn aber überwiegend Verwaltungstätigkeiten wahrgenommen werden, handelt es sich dann noch um ein Gepräge.

Also wenn es an der Definition Lehrkraft scheitert.

Spid

  • Gast
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #7 am: 14.11.2019 11:16 »
Ja, die PE kenne ich. Gem. BAG, Urteil v. 18.09.1986 - 6 AZR 446/83 ist dafür der zeitliche Umfang nicht maßgeblich.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #8 am: 14.11.2019 11:30 »
Und ich habe die Urteile gefunden :
BAG 10 AZR 672/14 RnNr. 35
BAG 10 AZR 259/15 RnNr. 17
gefunden.

Die Tätigkeit muss mindestens der Hälfte der Gesamtarbeitszeit umfassen.

Spid

  • Gast
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #9 am: 14.11.2019 11:45 »
Das zweite Urteil referenziert auf das erste, wo ausgeführt wird, daß das Gepräge jedenfalls dann gegeben sei, wenn mehr als 50% der Tätigkeit Lehrtätigkeit sei.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #10 am: 14.11.2019 11:59 »
Das heißt im Umkehrschluss, wenn es weniger als 50% sind, dann ist es keine Lehrtätigkeit mehr?

Spid

  • Gast
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #11 am: 14.11.2019 12:03 »
Nein, eben nicht. Das bedeutet, daß es unter den genannten Umständen - mehr als 50% Lehrtätigkeit - in jedem Fall eine solche ist, bei der die Tätigkeit ihr Gepräge dadurch erhält - und zwar ohne daß weitere Prüfung erforderlich wäre. Bei 50% oder weniger müsste man prüfen, ob die auszuübende Tätigkeit insgesamt ohne die Lehrtätigkeit denkbar wäre.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Überschneidung zweier EGO
« Antwort #12 am: 14.11.2019 14:21 »
Vielen Dank :) dann bin ich mal gespannt was da raus kommt.