Autor Thema: Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten  (Read 5852 times)

Santo

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Guten Morgen.
Während im Tvöd klar geregelt  ist wie mit der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten umzugehen ist, ist die Übernahme geringer vergüteter Tätigkeiten von Erkrankten bzw dauerkranken Kollegen nirgends erwähnt.

Wisst ihr wie es sich verhält, wenn eine Kollege krank meldet und monatelang krank ist und dessen Aufgabe zusätzlich übernommen wird, aber geringwertiger eingestuft ist als die eigene.

Gibt es hier eine Möglichkeit eine Leistungzulage? Auch wenn es sich nicht um eine höherwertige Tätigkeit handelt?

Spid

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 14.11.2019 09:29 »
Auch die vorübergehende Übertragung einer geringwertigen Tätigkeit klar geregelt. Sie hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung. Zulagen gibt es dafür nicht - wofür auch?

Santo

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 14.11.2019 10:18 »
Klar ... wofür auch, wenn ein Kollege mit 100% Arbeitszeit wegen Burnout ausfällt und plötzlich der Nebenan 200% arbeiten muss und sich in ein komplett fachfremdes Themengebiet einarbeiten muss.... wozu eine Zulage (Sarkasmus off)

Könnte man da nicht gleich das Bürgerbüro komplett abschaffen, sieben Leute, und dann macht jeder sowieso Höher gruppierte einfach 800% statt 100% ?

Lars73

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 14.11.2019 10:22 »
Wenn du Überstunden machen musst werden diese ausgeglichen. Wenn du in deiner Arbeitszeit die andere Aufgabe schaffst wäre die Frage ob du vorher ausgelastet warst. Wenn man keine freien Kapazitäten hat teilt man dies seinen Vorgesetzten mit und er muss das Problem lösen. (Überstunden anordnen, Personal beschaffen oder entscheiden welche Tätigkeiten zurückgestellt werden.)

Santo

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 14.11.2019 10:26 »
Überstunden sind nicht gewollt. Und werden ab einer gewissen Summe gekappt. Die Arbeit soll liegen bleiben. Das Problem ist aber dass der Bürger dafür wenig Verständnis hat und wir uns das anhören dürfen.

Kaffeetassensucher

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 14.11.2019 10:28 »
Klar ... wofür auch, wenn ein Kollege mit 100% Arbeitszeit wegen Burnout ausfällt und plötzlich der Nebenan 200% arbeiten muss und sich in ein komplett fachfremdes Themengebiet einarbeiten muss.... wozu eine Zulage (Sarkasmus off)

Musst du ja nicht. Sofern keine Überstunden angeordnet sind (siehe den Vorpost), musst du auch nur 100 % leisten. Alles andere ist Problem deines Arbeitgebers.

Santo

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 14.11.2019 10:33 »
In der Theorie  gebe ich dir völlig recht. In der Praxis aber funktioniert es nicht so, da weder Antragsteller noch andere Behörden unsrer internen Personalprobleme jucken und es dann eskaliert. Im Zweifel gibt es wie immer nichts schriftlich

Lars73

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 14.11.2019 10:39 »
Aber du meldest doch hoffentlich schriftlich, dass es ein Problem gibt.

Wenn die Arbeit erledigt wird, wird der Arbeitgeber nichts machen. Außer vielleicht darüber nachzudenken ob er die Person die krank war zukünftig für andere Aufgaben einsetzt, weil es ja auch ohne die klappt.

Spid

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 14.11.2019 10:48 »
Auch in der Praxis ist das ein reines AG-Problem. Du bist zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten zeitlichen Umfang verpflichtet, wenn Überstunden wirksam angeordnet werden, auch zu diesen. Wenn Arbeit liegen bleibt, ist das vom AG so gewollt, wenn keine Arbeit liegen bleibt, kann man den Kollegen einsparen.

WasDennNun

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #9 am: 14.11.2019 11:04 »
Überstunden sind nicht gewollt. Und werden ab einer gewissen Summe gekappt. Die Arbeit soll liegen bleiben. Das Problem ist aber dass der Bürger dafür wenig Verständnis hat und wir uns das anhören dürfen.
Der Bürger hat durchaus Verständnis, wenn man ihm sagt, dass drei Kollegen ausgefallen sind und der Vorgesetzte keine Verstärkung anfordert.

Santo

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #10 am: 14.11.2019 11:07 »
Bei uns interessiert das den Bürger einen feuchten ... und ehrlich gesagt verstehe ich jeden Bürger, der kein Verständnis dafür hat, dass seine Sachen liegen bleiben.

Ja. Gemeldet wird es. Aber ohne Reaktion.

WasDennNun

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #11 am: 14.11.2019 11:08 »
In der Theorie  gebe ich dir völlig recht. In der Praxis aber funktioniert es nicht so, da weder Antragsteller noch andere Behörden unsrer internen Personalprobleme jucken und es dann eskaliert. Im Zweifel gibt es wie immer nichts schriftlich
Warum gibt es denn keine Liste an den Vorgesetzten in dem steht:
Folgende Arbeiten sind zu erledigen: 1. ....bis 10.
Ich kann nur 3 davon erledigen, bitte um Mitteilung welche sieben Arbeitsaufträge liegen bleiben sollen, sofern keine Priorisierung vom Vorgesetzten durchgeführt wird würde man von Aufgaben 1-3. erledigen.
Die Liste schickt man regelmäßig dem Cheffe und ist damit raus aus der Nummer, wenn man 5. wichtigst war.

WasDennNun

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #12 am: 14.11.2019 11:09 »
Bei uns interessiert das den Bürger einen feuchten ... und ehrlich gesagt verstehe ich jeden Bürger, der kein Verständnis dafür hat, dass seine Sachen liegen bleiben.
Ich habe kein Verständnis, dafür, dass der Bürger, der Kenntnis von der Sachlage hat, sich nicht bei der übergeordneten Stelle beschwert.

Spid

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #13 am: 14.11.2019 11:11 »
Bei uns interessiert das den Bürger einen feuchten ... und ehrlich gesagt verstehe ich jeden Bürger, der kein Verständnis dafür hat, dass seine Sachen liegen bleiben.

Ja. Gemeldet wird es. Aber ohne Reaktion.

Warum interessiert Dich, was die Bürger interessiert. Diese haben einen Anspruch - wenn sie denn einen haben - gegen Deinen AG, nicht gegen Dich. Sind Bürger renitent, gibt es Sicherheitsdienst oder Polizei, um sich ihrer zu entledigen.

Kaffeetassensucher

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Antw:Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #14 am: 14.11.2019 11:17 »
Bei uns interessiert das den Bürger einen feuchten ... und ehrlich gesagt verstehe ich jeden Bürger, der kein Verständnis dafür hat, dass seine Sachen liegen bleiben.

Ewig Verständnis haben werden sie sicherlich nicht, aber dann ist es eben am AG, da etwas zu tun. Ich kenne das natürlich, wenn sich die Beschwerden zuerst bei einem selber stapeln, aber eigentlich müsste/sollte man sie dann an höherer Stelle zur Sprache bringen.

Als ich letztes Jahr ein halbes Jahr lang Vertretung für meinen Kollegen machen musste (der dann auch nicht wiederkam), habe ich immer erst die dringendsten Fälle (die Problemfälle) abgearbeitet, die Telefonate entgegengenommen (blieb ja keine andere Wahl) und das mit geringerer Priorität dann eben aufgeschoben, bis genug Leerlauf war, die auch noch zu erledigen. Trotzdem bin ich jeden Tag wie eh und je pünktlich in den Feierabend gegangen.

Konnte etwas nicht zeitnah bearbeitet werden, wurde die Chefin informiert und die Aufgaben, die sonst liegengeblieben wären, an andere Kollegen verteilt. Dass das aber kein dauerhafter Zustand sein kann, waren wir uns alle einig und schließlich wurde die Stelle neu besetzt.

Ich weiß, dass das in der Praxis manchmal nicht so einfach ist, wie sich auch das hier lesen mag, aber ich habe mir vorgenommen, mir nicht mehr den Kopf anderer Leute (inklusive meines AGs) zu zerbrechen.