Autor Thema: Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung  (Read 7654 times)

Alena13

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Ich habe eine Frage an die Experten hier und würde gerne mal wissen, wie gerechnet wird:

Zunächst einmal wurde ich im März 2017 von der E5/Stufe 5 in die E6/Stufe4 höhergruppiert und bekomme also den Garantiebetrag (E5/Stufe5 + 100 €)

Wenn ich nun nächstes Jahr in die E9a höhergruppiert werden würde, rechnet man dann ausgehend von E6/Stufe 4 oder ist man großzügig und nimmt E6/Stufe 5 (die würde ich ja im März 2021 erreichen)?

Was ist nun richtig?

E6/4 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2 ?

E6/5 -> E7/5 -> E8/4 -> E9a/3?

Der Garantiebeitrag wäre dann ja 180 €. Wäre dann die Berechnung :

E6/4 + 180 €?

oder E6/5 + 180 €?

oder muss ich von E5/Stufe 5 ausgehen? + 180 €? (weil momentan wird ja gerechnet E5/Stufe5 + 100 € durch Höhergruppierung in E6/Stufe4)

ich hoffe das kann mir mal jemand erklären?


Spid

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #1 am: 14.11.2019 09:46 »
E9a/2 ohne Garantiebetrag

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #2 am: 14.11.2019 09:57 »
Warum ohne Garantiebeitrag?

Wie berechnest du das laut Tabelle 2020?

Spid

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #3 am: 14.11.2019 10:02 »
Stimmt, der Garantiebetrag steht zu. War in der falschen Tabelle, also E6/4 + Garantiebetrag, da E9a/2 um 8,14€ geringer ist.

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #4 am: 14.11.2019 10:07 »
ok, danke.

Und zu meiner Frage ob es möglich ist, dass die Personalstelle großzügig sein könnte und von E6/Stufe 5 ausgeht? Weil so gehen mir ja wieder Jahre sinnlos verloren.:-( Wäre da nicht ein Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich oder Stufenvorweggewährung?

Spid

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #5 am: 14.11.2019 10:09 »
Eine Stufenlaufzeitverkürzung wird von den wenigsten AG überhaupt angewandt und setzt weit überdurchschnittliche Leistungen voraus. Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #6 am: 14.11.2019 10:25 »
"Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt" könntest du mir das bitte mal an einem Beispiel erklären?

Wäre es mit einer Zulage möglich das gleiche Entgelt zu bekommen wie bei einer stufengleichen Höhergruppierung? Sprich E6/Stufe 4 + Zulage (Differenz E9/Stufe 4), dann also ohne Garantiebeitrag? (laut Tabelle 2020 :

E6/4: 3055,46
E9/4: 3374,65
Differenz: 319,19 € (also das als Zulage?)

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #7 am: 14.11.2019 10:35 »
Grundsätzlich ja. Es ist halt eine Zulage. Du befindest Dich dann weiterhin in der niedrigeren Stufe.

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #8 am: 14.11.2019 10:46 »
"Du befindest Dich dann weiterhin in der niedrigeren Stufe." du meinst in meinem Fall E9/Stufe 2 + Zulage = das Entgelt wie E9/Stufe4?

WasDennNun

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #9 am: 14.11.2019 10:59 »
Lass dich doch einfach erst nach deinen Stufenaufstieg höhergruppiern.
Vorher kann man dir ja nur vorübergehend die Aufgaben übertragen.

bzgl Zulage als Beispiel:
Wenn du 9aS2 bist und eine Zulage in höhe der Differenz zu 9aS3 bekommst, dann bleibst du in der 9aS2 und wirst nach zwei Jahren dann in die 9aS3 höhergruppiert. Und würdest dann nach insgesamt 5 Jahren das Entgelt der S4 erhalten

Wenn du jedoch eine Zulage in höhe der nächst höheren Stufe bekommst, dann würdest du nach zwei Jahren in der 9aS3 sein und dann das Geld in höhe von 9aS4 bekommn ;)

Alena13

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #10 am: 14.11.2019 11:15 »
Lass dich doch einfach erst nach deinen Stufenaufstieg höhergruppiern.
Vorher kann man dir ja nur vorübergehend die Aufgaben übertragen.

bzgl Zulage als Beispiel:
Wenn du 9aS2 bist und eine Zulage in höhe der Differenz zu 9aS3 bekommst, dann bleibst du in der 9aS2 und wirst nach zwei Jahren dann in die 9aS3 höhergruppiert. Und würdest dann nach insgesamt 5 Jahren das Entgelt der S4 erhalten

Wenn du jedoch eine Zulage in höhe der nächst höheren Stufe bekommst, dann würdest du nach zwei Jahren in der 9aS3 sein und dann das Geld in höhe von 9aS4 bekommn ;)

Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020. Da ich die nächste Stufe regulär erst im März 2021 erreichen würde, fällt entfällt diese Option leider.:-( Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.

sigma5345

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #11 am: 14.11.2019 12:33 »
Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.
Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)

WasDennNun

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #12 am: 14.11.2019 12:40 »
Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.
Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)
Nein, denn dazu müsste man überdurchschnittiche Leistungen nachweisen!

WasDennNun

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #13 am: 14.11.2019 12:43 »
Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020. Da ich die nächste Stufe regulär erst im März 2021 erreichen würde, fällt entfällt diese Option leider.:-( Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.
Nein, deswegen gibt es ja für dich die Wahlmöglichkeit die HG zu machen oder sein zu lassen.
Was du möchtest ist ja eine übertarifliche Bezahlung und das machen die wenigsten öD AGs. Und wenn, dann meistens in anderen Berufen als den deinigen.

sigma5345

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Antw:Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
« Antwort #14 am: 14.11.2019 13:09 »
Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.
Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)
Nein, denn dazu müsste man überdurchschnittiche Leistungen nachweisen!
Naja ... was heißt nachweisen? Wenn der AG auch daran interessiert ist, dass er mehr Geld bekommt wäre es wohl keine große Sache eine überdurchschnittliche Leistung auf dem Papier zu begründen....
Wie gesagt ... sehr unwahrscheinlich aber zumindest möglich