Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
Spid:
Die es nie gab und auch nicht gibt. Du warst also in E9, hattest verlängerte Stufenlaufzeiten und wurdest zum 01.01.19 in E9a übergeleitet. Unter der Prämisse, daß es sich um eine Tätigkeit, die früher nicht der Sozialversicherung der Arbeiter unterfiel, handelt, erfolgte die Überleitung in Stufe 5. Zu allen 3 Terminen erfolgt die Höhergruppierung in E10/3.
AngestellterXY:
Super, vielen Dank für prompte Antwort
Alena13:
Ich habe leider falsch gerechnet im ersten Schreiben.
Ich habe festgestellt, dass mir eine Verkürzung der Stufenlaufzeit in der E6 von Stufe 4 auf Stufe 5 nichts bringen würde, sondern nur wenn ich in Stufe 6 kommen, wenn ich mir Höhergruppierungs-Matrix zu Grunde nehme von der Seite:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
laut dieser ist es egal ob ich in der E6 Stufe 4 oder Stufe 5 bin, ich komme immer auf die E9/Stufe 2:
E6/4 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2
E6/5 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2
Ich müsste also auf Stufe 6 verkürzen um am Ende in die E9a/Stufe 3 zu kommen. Und das ist sicher noch unrealistischer, wenn es sowieso kaum angewendet wird.
WasDennNun:
--- Zitat von: Alena13 am 14.11.2019 11:15 ---Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020.
--- End quote ---
Darf man fragen, welche Berufsgruppe (also welcher Abschnitt in der EGO als/neu) du bist, die nächstes Jahr ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten eine HG von E6 zur E9a erreicht?
Alena13:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.11.2019 08:20 ---
--- Zitat von: Alena13 am 14.11.2019 11:15 ---Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020.
--- End quote ---
Darf man fragen, welche Berufsgruppe (also welcher Abschnitt in der EGO als/neu) du bist, die nächstes Jahr ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten eine HG von E6 zur E9a erreicht?
--- End quote ---
Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
ab 1.1.2020 Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in Teil 1 der Entgeltordnung, nicht mehr nach Teil 2 spezielle Tätigkeitsmerkmale
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