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Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit

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flippi:
Hallo Zusammen,

auch auf die Gefahr einer Dopplung des Themas (ich habe leider nichts konkretes gefunden) geht es um die Anerkennung von 12 Jahren Dienstzeit als Soldat.

Kurz zu mir: Ich war 12 Jahre Offizier der Bundeswehr (A12/4), habe nun 2,5 Jahre in der Privatwirtschaft hinter mir und stehe nun kurz vor meiner Einstellung in den öffentlichen Dienst inkl. Verbeamtung (Regierungsrat – A13h Bund).

Nun meine Fragen:
1. Kann ich als Erfahrungsstufe die Zeiten Bw anerkennen lassen? Wäre es dann A13/4 oder 5?
2. Werden die 12 Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstbezüge anerkannt?

Laut BBesg sollte beides möglich sein.

Greetz und Danke

Asperatus:
Erstmal danke, dass du unserem Land für zwölf Jahre als Soldat gedient hast und Glückwunsch, dass du direkt als Beamter eingestellt wirst. Das ist ohne Befähigung zum Richteramt eher selten.

Mit deinen Vermutungen liegst du richtig. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBesG für Teil 1 von Frage Nr. 1. "werden anerkannt" heißt hier, dass die Behörde keinen Ermessensspielraum hat. Die Anerkennung erfolgt, wie es im Gesetz steht.

Für die Anerkennung der Zeit als SaZ gilt § 8 Abs. 1 BeamtVG: "Als ruhegehaltfähig gilt die Dienstzeit, in der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berufsmäßig im Dienst der Bundeswehr [...] gestanden hat." Als berufsmäßig gilt sowohl die Zeit als Berufssoldat als auch als Soldat auf Zeit (8.1.1.2 BeamtVGVwV). Auch hier ist kein Ermessensspielraum. Es muss so erfolgen.

Für die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist es unerheblich, welche du bei der Bw zuletzt hattest. Die Erfahrungszeit wird neu berechnet. Da du 12 Jahre anerkennungsfähige Zeit hast, müsstest du gleich die Stufe 5 erhalten.

Ich gehe davon aus, dass dir die 2,5 Jahre in der Privatwirtschaft als hauptberufliche Tätigkeit für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung angerechnet wurden. Daher können diese gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 BBesG nicht als Erfahrungszeiten berücksichtigt werden.

Allerdings wird nach § 28 Abs. 2 S. 2 BBesG eine Erfahrungszeit von zwei Jahren anerkannt, wenn für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Ich gehe, davon aus, dass dies der Fall ist und du einen solchen Abschluss hast. Diese Anerkennung ist zwingend, sie liegt nicht im Ermessen des Dienstherrn. Die anzurechnenden zwei Jahre lassen sich nicht auf einen kalendarischen Zeitraum projizieren, der dann für die Anrechnung auf Grund eines anderen Anrechnungstatbestands ausscheidet. (28.2.2 BBesGVwV) Das heißt, da du deinen Master vermutlich bei der Bundeswehr gemacht hast, werden die zwei Jahre trotzdem anerkannt. Daher erhöht sich deine Erfahrungszeit um weitere zwei Jahre, sodass du nur noch zwei Jahre bis Stufe 6 warten musst.

flippi:
Hi Asperatus,

na da scheine ich direkt eine sehr fachkundige Antwort erhalten zu haben. Vielen Dank dafür.

Du liegst richtig mit Deiner Vermutung, ich habe einen M.Sc. als studierender Offizier erworben. Ebenfalls werden die 2,5 Jahre als Laufbahnvoraussetzung dienen. Somit passen deine Aussagen direkt zusammen.

Vielen Dank und beste Grüße

bart123:
Ich muß da leider widersprechen.

Aus eigener Erfahrung: Anerkannt wird nur die Zeit, ab der die Laufbahnbefähigung bestand.

1) nein
2) ja

flippi:
Hmm ok, wo genau steht das? §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBesG ist da eigentlich eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum.

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