Autor Thema: Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit  (Read 16478 times)

LB04

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #15 am: 29.01.2020 21:38 »
da habe ich etwas gefunden (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz)

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062017_D3302001608.htm

dies sind die Auslegungsbestimmungen des BBesG (vom BMVg miterlassen).

Zu § 28 – Berücksichtigungsfähige Zeiten
Zu Satz 1 Nummer 2
28.1.2.1

    1Für Zeiten in einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat in der Bundeswehr sowie für Zeiten als Eignungsübender (§ 87 SG) oder in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (§ 6 Einsatzweiterverwendungsgesetz) gilt § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 als Spezialregelung in Ergänzung zu § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1. 2Die in diesen Dienstverhältnissen zurückgelegten Zeiten werden ohne Prüfung der Gleichwertigkeit wie gleichwertige hauptberufliche Zeiten anerkannt und gegebenenfalls mit anderen Zeiten zusammengerechnet. 3Zeiten innerhalb des Soldatenverhältnisses, die Ausbildungszwecken dienen (z. B. Zeiten der Laufbahnausbildung als Unteroffizier-, Feldwebel- oder Offiziersanwärter sowie Studienzeiten an einer Universität der Bundeswehr), werden nicht abgezogen.

flippi

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #16 am: 30.01.2020 08:56 »
Leider kann ich noch kein Update geben da meine Einstellung/Ernennung erst zum April stattfinden wird.

Aber aus meiner Sicht hast du die Antwort geliefert: "2Die in diesen Dienstverhältnissen zurückgelegten Zeiten werden ohne Prüfung der Gleichwertigkeit wie gleichwertige hauptberufliche Zeiten anerkannt."

Somit bist du aus meiner Sicht falsch eingestuft.

Infa

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #17 am: 03.02.2020 08:56 »
Das gilt doch nur für Beamte und nicht für ehemalige Soldaten die in ein Angestelltenverhältnis übergehen wie LB04 oder liege ich falsch ?

LB04

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #18 am: 04.02.2020 17:49 »
Ja, das gilt nur für Beamte. Nach TVöD Bund gibt es nur Anrechnung der Tätigkeit in gleichwertiger Verwendung. Meine Einstufung als Arbeitnehmer ist wegen des Laufbahnwechsels daher korrekt

flippi

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #19 am: 05.02.2020 11:31 »
Ich scheine überlesen zu haben das es sich bei LB04 um ein Angestelltenverhältnis handelt.
Es wundert mich aber trotzdem, ich muss noch 1 Monat als AN „erarbeiten“ um verbeamtet zu werden. Als Angestellter gem. TVÖD bekomme ich für diese Zeit die Stufe 4 zuerkannt, ich kann allerdings nicht sagen wie sich diese in meinem konkreten Fall errechnet.