Autor Thema: Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit  (Read 16476 times)

flippi

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Hallo Zusammen,

auch auf die Gefahr einer Dopplung des Themas (ich habe leider nichts konkretes gefunden) geht es um die Anerkennung von 12 Jahren Dienstzeit als Soldat.

Kurz zu mir: Ich war 12 Jahre Offizier der Bundeswehr (A12/4), habe nun 2,5 Jahre in der Privatwirtschaft hinter mir und stehe nun kurz vor meiner Einstellung in den öffentlichen Dienst inkl. Verbeamtung (Regierungsrat – A13h Bund).

Nun meine Fragen:
1. Kann ich als Erfahrungsstufe die Zeiten Bw anerkennen lassen? Wäre es dann A13/4 oder 5?
2. Werden die 12 Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstbezüge anerkannt?

Laut BBesg sollte beides möglich sein.

Greetz und Danke


Asperatus

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #1 am: 15.11.2019 14:37 »
Erstmal danke, dass du unserem Land für zwölf Jahre als Soldat gedient hast und Glückwunsch, dass du direkt als Beamter eingestellt wirst. Das ist ohne Befähigung zum Richteramt eher selten.

Mit deinen Vermutungen liegst du richtig. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBesG für Teil 1 von Frage Nr. 1. "werden anerkannt" heißt hier, dass die Behörde keinen Ermessensspielraum hat. Die Anerkennung erfolgt, wie es im Gesetz steht.

Für die Anerkennung der Zeit als SaZ gilt § 8 Abs. 1 BeamtVG: "Als ruhegehaltfähig gilt die Dienstzeit, in der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berufsmäßig im Dienst der Bundeswehr [...] gestanden hat." Als berufsmäßig gilt sowohl die Zeit als Berufssoldat als auch als Soldat auf Zeit (8.1.1.2 BeamtVGVwV). Auch hier ist kein Ermessensspielraum. Es muss so erfolgen.

Für die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist es unerheblich, welche du bei der Bw zuletzt hattest. Die Erfahrungszeit wird neu berechnet. Da du 12 Jahre anerkennungsfähige Zeit hast, müsstest du gleich die Stufe 5 erhalten.

Ich gehe davon aus, dass dir die 2,5 Jahre in der Privatwirtschaft als hauptberufliche Tätigkeit für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung angerechnet wurden. Daher können diese gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 BBesG nicht als Erfahrungszeiten berücksichtigt werden.

Allerdings wird nach § 28 Abs. 2 S. 2 BBesG eine Erfahrungszeit von zwei Jahren anerkannt, wenn für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Ich gehe, davon aus, dass dies der Fall ist und du einen solchen Abschluss hast. Diese Anerkennung ist zwingend, sie liegt nicht im Ermessen des Dienstherrn. Die anzurechnenden zwei Jahre lassen sich nicht auf einen kalendarischen Zeitraum projizieren, der dann für die Anrechnung auf Grund eines anderen Anrechnungstatbestands ausscheidet. (28.2.2 BBesGVwV) Das heißt, da du deinen Master vermutlich bei der Bundeswehr gemacht hast, werden die zwei Jahre trotzdem anerkannt. Daher erhöht sich deine Erfahrungszeit um weitere zwei Jahre, sodass du nur noch zwei Jahre bis Stufe 6 warten musst.

flippi

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #2 am: 15.11.2019 15:03 »
Hi Asperatus,

na da scheine ich direkt eine sehr fachkundige Antwort erhalten zu haben. Vielen Dank dafür.

Du liegst richtig mit Deiner Vermutung, ich habe einen M.Sc. als studierender Offizier erworben. Ebenfalls werden die 2,5 Jahre als Laufbahnvoraussetzung dienen. Somit passen deine Aussagen direkt zusammen.

Vielen Dank und beste Grüße

bart123

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #3 am: 23.11.2019 20:32 »
Ich muß da leider widersprechen.

Aus eigener Erfahrung: Anerkannt wird nur die Zeit, ab der die Laufbahnbefähigung bestand.

1) nein
2) ja

flippi

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #4 am: 24.11.2019 11:15 »
Hmm ok, wo genau steht das? §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBesG ist da eigentlich eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum.

sbr

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #5 am: 25.11.2019 06:23 »
§ 28 Abs. 1 Nr. 2 -> Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit werden als Erfahrungszeit angerechnet... da gibt es gar keinen Raum für Spekulationen.

Die 2,5 Jahre in der PW werden in der Tat für die Laufbahnbefähigung aufgebraucht und für sonst nichts betrachten...vorausgesetzt die Tätigkeiten waren entsprechend der angestrebten Laufbahn.

Für die Probezeit sollte die Zeit bei der BW in der Regel nicht zählen, da es keine gleichwertige Tätigkeit war...im Sinne der BLV.

Und Ruhegehaltsfähig ist die Zeit als Soldat in jedem Fall.

Yasper

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #6 am: 25.11.2019 07:58 »

Die 2,5 Jahre in der PW werden in der Tat für die Laufbahnbefähigung aufgebraucht und für sonst nichts betrachten...vorausgesetzt die Tätigkeiten waren entsprechend der angestrebten Laufbahn.


Wenn diese für die Laufbahnbefähigung betrachtet werden, dann werden sie ebenfalls für Pensionsansprüche betrachtet.

sbr

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #7 am: 25.11.2019 08:35 »

Die 2,5 Jahre in der PW werden in der Tat für die Laufbahnbefähigung aufgebraucht und für sonst nichts betrachten...vorausgesetzt die Tätigkeiten waren entsprechend der angestrebten Laufbahn.


Wenn diese für die Laufbahnbefähigung betrachtet werden, dann werden sie ebenfalls für Pensionsansprüche betrachtet.

Oh, stimmt...den §12 BeamtVG hatte ich ganz vergessen.

Asperatus

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #8 am: 25.11.2019 09:29 »
Ich weiß nicht, wie Benutzer bart123 seine Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht ist er Landesbeamter. In den Landesbesoldungsgesetzen finden sich die Anerkennungsregeln für berufsmäßigen Wehrdienst oft nicht.

Die Anerkennung von zwei Jahren als Erfahrungszeit, wenn ein Master-Abschluss benötigt wird, wurde erst zum 1. Januar 2016 als § 28 Abs. 2 S. 2 ins BBesG eingefügt.

Bund1

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #9 am: 25.11.2019 14:32 »

Wenn die Anerkennung von zwei Jahren als Erfahrungszeit, wenn ein Master-Abschluss benötigt wird, erst zum 1. Januar 2016 als § 28 Abs. 2 S. 2 ins BBesG eingefügt worden ist, jetzt die spannende Frage: Was ist mit all denjenigen die ihre Erfahrungszeit z.B. im Jahr 2014 oder 2015 festgesetzt bekommen haben und dort das Studium für die Erfahrungszeit nicht berücksichtigt worden ist?!

Kann man jetzt im Nachgang eine neue Stufenfestsetzung auf Grund geänderter Rechtslage erwirken oder heißt es da einfach Pech gehabt, weil ja zum damaligen Zeitpunkt die Erfahrungszeit richtig festgesetzt worden ist?

Asperatus

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #10 am: 25.11.2019 21:37 »
Die Stufenfestsetzung bleibt bestehen. Sie ist durch Verwaltungsakt erfolgt, der Bestandskraft erlangt hat. Zum damaligen Zeitpunkt ist er rechtmäßig ergangen.

Das ist leider so, dient aber dem Rechtsfrieden. Alles andere wäre auch völlig unpraktikabel. Ansonsten könnte man nach jeder Rechtsänderung jahre- oder jahrzehnte alte Entscheidungen anfechten.

Ein etwas überspitztes und plakatives Beispiel: Die Besoldungserhöhungen kann man auch nicht rückwirkend einfordern. Sie gelten auch ab einem bestimmten Zeitpunkt.

Bund1

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #11 am: 26.11.2019 18:53 »
Danke für die Erläuterung, welche meine Einschätzung leider bestätigt hat. Teile auch die Einschätzung, dass eine Anpassung des Verwaltungsakt nicht unerheblichen Aufwand für die Personalabteilungen bedeuten würde.

Allerdings teile ich das Beispiel der Besoldungsanoassung nicht. Denn letztendlich werden alle Mitarbeiter „gleich“ bezahlt unabhängig vom Datum ihrer Einstellung o.ä.

Bei der Erfahrungszeit, welche letztendlich auch (geringe) Auswirkungen auf die Stufe und Pension bedeutet, erfolgt jetzt aber eine Ungleichbehandlung der Beamten. Letztendlich sind die Beamten welche nach der Anpassung verbeamtet worden sind, besser gestellt. Daher gab es zumindest in den Ländern nach Anpassung des Gesetzes die Möglichkeit innerhalb einer Übergangszeit von ca. einem Jahr die Neufeststellung der Erfahrungszeit feststellen zu lassen. Schade das der Bund nicht ganz so kulant war.....

Es gibt schlimmeres ;-)

bart123

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #12 am: 02.12.2019 19:51 »
Also das war bei mir beim Wechsel nach 13 Dienstjahren der Fall.

Vom Soldat zum Beamten im BWB. (2012)

Begründung damals: Es zählt nur die, dem hD vergleichbare Zeit. Und es gab damals eine Überleitung von den Altersstufen ....

Gibt es einen aktuellen Fall?


flippi

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #13 am: 09.12.2019 08:39 »
Ich befinde mich gerade im Einstellungsprozess und halte Dich/Euch gerne auf dem Laufenden.
Dein Fall wundert mich aber schon, das Gesetz lässt bei der Anekernnung der Zeit als SaZ für die Erfahrungsstufen UND Ruhegehalsfähigkeit tatsächlich keinen Ermessensspielraum der Behörde zu (zumindest auf Bundesebene).

LB04

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Antw:Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
« Antwort #14 am: 29.01.2020 21:24 »
Hallo in die Runde. Bin seit November 2019 im Bundesdienst im GB BMVg als ehem. SaZ 12, habe keine anrechenbare Berufserfahrung außerhalb der BW. Im Grunde ein nahtloser Übergang vom Soldaten zum Beschäftigten im ö.Dienst. Befähigungszeiten wurden anteilig angerechnet, sodass die AN-Zeit (Befähigungszeit) um 1,5 Jahre verkürzt wurden.

@flippi

gibt es nun Erkenntisse hinsichtlich der Stufenfestsetzung (§ 28 Abs. 2 S. 2 ins BBesG), oder hat Dich ähnliches Schicksal ereilt wie

bart123" Begründung damals: Es zählt nur die, dem hD vergleichbare Zeit. " und somit Erfahrungsstufe 1