Autor Thema: Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen  (Read 4543 times)

Fragmon

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Gibt es einen besonderen Teil der Ego für die oben genannten oder greift der Teil A, wenn ja. Gibt es eine gute Kommentierung bezüglich der Auslegung der Tätigkeitsmerkmale für Leitungsfunktionen?

Spid

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #1 am: 16.11.2019 12:32 »
Sowohl für Erziehungsheime als auch für sonstige Heime für Kinder und Jugendliche ist doch wohl Abschnitt XXIV der EGO einschlägig. Für erstere gibt es eigene Fallgruppen, für letztere dürften die auf S12 aufbauenden Fallgruppen zutreffend sein.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #2 am: 16.11.2019 12:54 »
Also analog zu Leiter von Kindertagesstätten? Es handelt sich bei Jugenheimen ja nicht um Kindertagesstätten.

Edit :
Die Fallgruppen ja nur auf Erziehungsheim ein. Die sind in der Protokollerklärung erläutert. Was ist dann, wenn es keine Kinder nach § 2SGB IX sind
« Last Edit: 16.11.2019 13:03 von Fragmon »

Spid

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #3 am: 16.11.2019 13:03 »
Wieso denn Kindertagesstätten? Dafür gibt es doch eigene Tätigkeitsmerkmale. S12 ist für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit - was soll die Leitung eines Jugendheimes denn anderes sein, als eben genau das, ggfs. mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung sowie u.U. ein ein erhöhtes Maß der damit verbundenen Verantwortung, also den auf S12 aufbauenden Fallgruppen.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #4 am: 16.11.2019 13:06 »
Ok das war die Frage, ob die Leitung irgendwo als Merkmal genannt wurde oder unter die normalen Tätigkeitsmerkmale fällt.

Wo wir nun zu der Frage kommen, ob es schöne Urteile oder Kommentierungen gibt, die Beispiele dafür nennen, wann eine Leitung bspw. besonders schwierig ist.

Weiterhin ist noch die Frage zu klären, was ist wenn der Leiter kein Sozialpädagoge sondern ein Betriebswirtschaftler ist. Das heißt, das Betriebswirtschaftlich leitet und die Pädagogik den MA überlässt.

 Es gibt ja auch schon Private, die solche Heime betreiben.
« Last Edit: 16.11.2019 13:13 von Fragmon »

Spid

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #5 am: 16.11.2019 13:14 »
Das Heraushebungsmerkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung besitzt die selbe Bedeutung wie im allg. Teil. Bedenkt man die gewöhnliche Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, die ja die Basis der Heraushebung bildet, ginge ich davon aus, daß sowohl die besondere Schwierigkeit als auch die herausgehobene Bedeutung bei der Leitung eines Jugendheims immer dann gegeben sein wird, wenn es mehr als eine Handvoll Plätze hat. Macht das ein Betriebswirt, ist er in S8b Fg. 3 eingruppiert.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #6 am: 16.11.2019 13:18 »
Also das Bedeutet das ein betriebswirtschaftlicher Leiter eines Heims mit 100 Plätzen, mit 20 Mitarbeitern welche eine S12 haben nur eine S8b bekommt, auch wenn die Tätigkeit als Leiter aufgrund der Größe keinerlei sozialpädagogischen Aufgaben beinhaltet?

Spid

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #7 am: 16.11.2019 13:35 »
Von einem „betriebswirtschaftlichen Leiter“ war nicht die Rede, nur vom „Leiter“ und dem Umstand, dieser sei Betriebswirtschaftler. Zudem stammt meine Antwort noch aus einer Zeit, als Dein Beitrag hinter „...Betriebswirtschaftler ist.“ endete. Die Ergänzung führt zwar zu keinem anderen Ergebnis, weil es unbeachtlich ist, was der Leiter wem überläßt, maßgeblich ist, was er zu tun hat. Die Leitung eines Jugendheimes beinhaltet mindestens die Umsetzung, wenn nicht gar die Entwicklung der strategischen Vision zur Erziehung, das Gesamtkonzept zur Erziehung und Betreuung, die Realisierung der Erziehungsphilosophie. Eine Einrichtung ohne diesbezügliche einheitliche Führung in der jeder macht, was er will, Hauptsache er hält den Dienstplan ein und die Zahlen stimmen, dürfte dysfunktional sein. Es steht dem AG aber durchaus frei, seine Einrichtung so zu organisieren, dann aber bitte von vornherein in der Sachverhaltsschilderung derlei darstellen, daß der „Leiter“ nur der Verwalter sein soll.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #8 am: 16.11.2019 13:43 »
Ich bitte dahingehend um Nachsicht :) ich schreibe viel mit dem Handy und da schickt es unabsichtlich die Nachricht an und zu ab. Danach muss ich es leider editieren, weil ich nicht nicht umfassend alles dargestellt habe.

Ich möchte zunächst den Aspekt ausblenden und mich daraufhin vertiefen, die Tätigkeitsmerkmale auf Leitungenstätigkeiten auszulegen.

Also wann ist eine Leitung in dem Bereich Jugendheim  BSB und wann mit MdV

Spid

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #9 am: 16.11.2019 14:05 »
„Besondere Schwierigkeit“ bedeutet eine beträchtliche Heraushebung aus der üblichen Tätigkeit der SozArb/SozPäd, das dürfte regelmäßig durch die Steuerung der Umsetzung der strategischen Vision und der Entwicklung eines Gesamtkonzepts auf Basis der Erziehungsphilosophie gegeben sein. Die herausgehobene Bedeutung sowie darauf aufbauend das herausgehobene Maß der Verantwortung gehen mit der Größe der Einrichtung einher. Ich würde - angesichts von Verantwortung von Betreuungsgrößen für SozArb/SozPäd ohne Heraushebung, bspw. im Bereich von VSW  von ca. 16-20 - jedenfalls bei Überschreiten dieser Zahl von der herausgehobenen Bedeutung ausgehen. Überschreitet die Zahl der Plätze die übliche Größe von 50-90 Plätzen deutlich, würde ich das herausgehobene Maß der Verantwortung bejahen.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #10 am: 17.11.2019 16:32 »
Was sind "VSW"?

Spid

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #11 am: 17.11.2019 16:43 »
Verselbständigungswohnen

Fragmon

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Antw:Eingruppierung Heimleitung - Kinder und Jugendlichen
« Antwort #12 am: 18.11.2019 08:24 »
Vielen Dank. Das sollte für die Begründung reichen. Die Diskussion mit privaten Anbietern ist dazu sehr mühsam.