Bis auf die Zusatztarife bekommst alles erstattet.
Wenn Ihr beide Beamte seid, und es Euer zweites Kind sein sollte, dann könnt ihr für die Zeit der Elternzeit beide 70 % Beihilfe-Anspruch bekommen.
Denn für den der in Elternzeit gilt der Beihilfeanspruch, am Tag vor Beginn der Elternzeit.
Wenn ihr dann ab dem nächsten Monat das Kindergeld (somit auch den Familienzuschlag) dem übertragt, der nicht in Elternzeit ist, hat dieser dann auch die 70% Beihilfe.