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Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Stellenbeschereibungen?

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Fuchs322:
Hallo,
in unserer Sparkasse haben der Vorstand und der Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Eingruppierung geschlossen.
Diese orientiert sich an den Grundsätzen der Entgeltordnung zum TVoD-S. Der AG ist zum 31.12.2009 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und sieht seitdem diesen Rechtsstand als gegeben an. Auf Basis der Stellenbeschreibung erfolgt die Stellenbewertung und dieser liegt wiederum die Eingruppierung zugrunde.
Unsere Stellenbeschreibungen sind allerdings veraltet und wenig aussagefähig, sodass daher auch die Eingruppierungen unter den Erwartungen geblieben sind.
Meine Frage: Hat der Personalrat hier eine Mitbestimmungsmöglichkeit, um die Stellenbeschreibung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit anzupassen sowie eine Neubewertung zu verlangen?
Danke! :)

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Squix:
Stellenbeschreibungen haben erstmal mit dem TVöD-V nichts zu tun. Eine Mitbestimmung diesbezüglich könnte sich aber aus anderen Rechtsvorschriften ergeben.

Spid:
Wo kommt denn auf einmal der TVÖD-V her?

nichts_tun:
Für öffentlich-rechtliche Sparkassen gilt das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz. Daraus dürften sich Mitbestimmungs- / Mitwirkungstatbestände ergeben. Womöglich ist das Thema im Forum "allgemeine Diskussion" besser aufgehoben.

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