Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Dienstplan

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Maxi2106:
Hallo,
meine Frage beinhaltet das Thema Dienstplan.
Gibt es irgendwo eine Regelung (§?) die hervorgibt, wann ein Dienstplan ausgehändigt werden muß?
Hat dies jemand in einer Dienstvereinbarung geregelt?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Viele Grüße
Maxi2106

Spid:
Die Rechtsprechung geht bislang davon aus, daß die Ankündigungsfrist gem. der Regelungen des §12 Abs. 2 TzBfG auch für nicht auf Abruf Beschäftigte die zeitliche Untergrenze darstellt.

Maxi2106:
Vielen Dank

Joe kommunal:
§12 Abs. 3 TzBfG   8) ;)

peer80:
Sowas lässt sich gut in einer Betriebsvereinbarung regeln. Bei uns muss der Dienstplan zum 15. des Vor-Vormonats stehen. Also aktuell: seit 15. November steht der Januarplan.

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