Autor Thema: Schmutzzulage / Erschwerniszulage  (Read 9583 times)

Akbo89

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Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« am: 18.11.2019 18:31 »
Guten Abend,

ich bin gelernte Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und seit einigen Jahren auf einem Recyclinghof in Bayern tätig. Meine Kollegen und ich sind der Meinung, dass wir ein Anrecht auf Schmutzzulage haben sollten, da die Bürger oft auch Restmüll, Biomüll oder unbekannte Abfälle anliefern, mit denen wir wohl oder übel in Kontakt kommen. Dazu arbeiten wir ja sozusagen auch im laufenden Straßenverkehr, führen Instandhaltungsarbeiten an diversen Maschinen durch und sind auch bei Winterdienstarbeiten tätig. In meinem alten Betrieb, einem Entsorgungsunternehmen mit ähnlichen Tätigkeiten, bekamen alle Mitarbeiter eine Pauschale bezahlt. Durch einen Kollegen am Bauhof, der Zulagen erhält, konnte ich mal einen Blick in den Zulagenkatalog werfen. Im Katalog waren einige Arbeitsschritte aufgeführt, welche wir dauerhaft oder zumindest unregelmäßig durchführen. Ein Gespräch mit Vorgesetzten brachte keine Erkenntnis und unser Personalbüro wies uns auf Anfrage nur daraufhin, dass die Zulagen durch eine Tarifvereinbarung geregelt sind und der Beruf eines Recyclinghofmitarbeiters dort nicht mit aufgeführt ist. Deshalb würde ich gerne wissen, ob wir eurer Meinung nach, der Sache weiter nachgehen sollten.


Gruß
Akbo89

Spid

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #1 am: 18.11.2019 18:36 »
§19 Abs. 1 TVÖD lautet: Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.

Der Umgang mit Müll gehört doch wohl zum Berufsbild.

Akbo89

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #2 am: 18.11.2019 19:16 »
Ja, aber Müll ist eben nicht gleich Müll.
Es werden bei uns auch Abfälle angeliefert die infektiös sein können bzw. Abfälle die unter die Biostoffverordnung (unter die wir übrigens auch nicht fallen) wie z.B Windeln. Man weiss eben nie genau welche Abfälle der Bürger dabei hat. Und diese zu sortieren ist eben unsere Aufgabe. Das bedeutet aber auch, dass wir teilweise Säcke durchwühlen die unbekannte Abfälle enthalten. Auch wenn wir diese teilweise ablehnen müssen kommen wir erstmal damit in Kontakt. Aufgrund dessen haben wir vor einiger Zeit auch eine Hepatitis-Kombiimpfung bekommen. Für mich ist das schon eine Art Eingeständnis, dass meine Kollegen und ich mit unserer Meinung eben nicht falsch liegen.

Spid

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #3 am: 18.11.2019 19:28 »
Gem. BIBB gehören zum Berufsbild u.a. „Annehmen von Abfällen; Identifizieren, Untersuchen und Deklarieren von Abfällen,...“ - wenn es zum Berufsbild gehört, gibt es keine Erschwerniszuschläge.

nichts_tun

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #4 am: 19.11.2019 12:43 »
Aufgrund dessen haben wir vor einiger Zeit auch eine Hepatitis-Kombiimpfung bekommen. Für mich ist das schon eine Art Eingeständnis, dass meine Kollegen und ich mit unserer Meinung eben nicht falsch liegen.

Das ist eher dem Arbeitsschutz und der Fürsorgepflicht des AG geschuldet. Zu den unabdingbaren Aufgaben und dem Berufsbild einer Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft gehört nunmal der Umgang mit Müll und Abfall in all seinen verschiedenen Variationsbreiten. Einen tariflichen Anspruch nach § 19 TVöD erkenne ich ebenso wenig.

Stefl

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #5 am: 19.11.2019 16:39 »
Lass dir mal den - sofern vorhanden - landesbezirklichen Tarifvertrag (§ 19 Abs. 5 TVöD) zeigen.

Es kommt tatsächlich auf die einzelnen Arbeiten an. Untersuchen von Müll lt. Berufsbild meint nicht gleich, dass das Aussortieren von Hand (z. B.) dazu gehört. Wenn ihr bei einigen Arbeiten eine Atemmaske tragen müsst, dann müsste man auch dazu mal in den TV schauen.

Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass Erschwerniszuschläge die Ausnahme bilden, daher "außergewöhnliche Belastungen".

Spid

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #6 am: 19.11.2019 16:46 »
Der landesbezirkliche Tarifvertrag darf keine Zuschläge für Tätigkeiten nach §19 Abs. 1 Satz 2 TVÖD regeln.

Stefl

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #7 am: 19.11.2019 16:49 »
Der landesbezirkliche Tarifvertrag darf keine Zuschläge für Tätigkeiten nach §19 Abs. 1 Satz 2 TVÖD regeln.
Ja, du hast Recht. Daher ging es bei meinen Ausführungen um Arbeiten, die nicht mit dem zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.

Spid

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #8 am: 19.11.2019 17:06 »
Du meinst, es ginge bei Deinen Ausführungen um solche Arbeiten. Ein Blick in den Rahmenlehrplan führt jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Akbo89

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Antw:Schmutzzulage / Erschwerniszulage
« Antwort #9 am: 19.11.2019 18:24 »
Hallo,

die Zulagen bekommen aber die Müllwerker von der städtischen Müllabfuhr auch und auch deren Berufsbild hat offensichtlich mit Abfällen zu tun. Auch der Bauhof bekommt Zulagen für Tätigkeiten die zum Berufsbild gehören.
Das Problem scheint zu sein, dass es keine eindeutige Regelung für den Beruf "Recyclinghofmitarbeiter" gibt (diese Berufsbezeichnung steht bei den meisten unserer Mitarbeiter im Arbeitsvertrag), da es die Recycling- und Wertstoffhöfe in den meisten Kommunen erst seit etwa 25 Jahren gibt und in den ersten Jahren wohl auch nicht so ernst genommen wurden. Mittlerweile erlebt diese Branche aber einen regelrechten Boom.
Vermutlich werden wir als nächsten Schritt mal versuchen Kontakt mit der Gewerkschaft aufzunehmen. Eventuell kommt man da ja weiter, zumindest dahin, dass der Beruf mal klar definiert wird.
Ich danke euch für eure Kommentare und wünsche einen schönen Abend.

Gruß