Autor Thema: Eingruppierung/Zulage  (Read 4412 times)

FDSA123

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Eingruppierung/Zulage
« am: 19.11.2019 08:33 »
Hallo zusammen,

ich bin Verwaltungsfachangestellte an einem Landratsamt und hätte ein paar Fragen zu meiner Eingruppierung bzw. Zulage. Ich bin der Meinung, dass mich unsere Personalverwaltung falsch eingruppiert hat bzw. die Zulage falsch bemisst ...

Leider kann mir unser Personalrat in dieser Sache nicht wirklich weiterhelfen und nun bin ich etwas ratlos, an wen ich mich wenden soll, da ich nicht direkt zum Anwalt gehen möchte.

Wisst ihr eine Stelle o.ä. die mich beraten könnte oder an die ich mich wenden kann? (PS: ich bin nicht bei ver.di)
Oder kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?  :-\ :-[

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Spid

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #1 am: 19.11.2019 08:37 »
Da TB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind und nicht etwa durch den AG eingruppiert werden, ist die Meinung, die Personalverwaltung hätte Dich falsch eingruppiert, jedenfalls irrig. Wohl mag der AG jedoch über Deine Eingruppierung irren. Eine brauchbare Sachverhaltsschilderung vorausgesetzt, wird man Dir hier sicherlich im ersten Schritt helfen können.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #2 am: 19.11.2019 09:01 »
Also die kompletten übertragende Tätigkeiten schildern, inkl. Zeitanteile, dann könnte jemand dir sagen welche EG das ist.

FDSA123

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #3 am: 19.11.2019 09:02 »
Ich versuche mal kurz (:D) den Sachverhalt zu schildern ...

Ich bin seit 2016 in derselben Abteilung und wurde dort nach meiner Ausbildung in EG6 eingruppiert. Eine Stellenbewertung lag für diese Stelle nicht vor und wurde auch nicht durchgeführt.

2017 hat sich mein Tätigkeitsfeld geändert, da ich die Aufgaben einer 10er-Stelle übernommen habe. Im Zuge dessen wurde von meinem Vorgesetzten eine Stellenbewertung angefragt. Diese wurde von der hierfür zuständigen Stelle "abgetan".

2018 erfolgte nach erneutem Nachfragen lediglich die Höhergruppierung in EG7. Womit ich auch zunächst mal zufrieden war ...

Im September 2019 konnte ich dann in Zusammenarbeit mit dem Personalrat die Bewertung meiner Stelle erwirken. Im Oktober erhielt ich das Ergebnis, dass es sich um eine 9b Stelle handelt. Im selben Zug erhielt ich die Mitteilung, dass ich eine Zulage rückwirkend zum September 2019 erhalte, die dem Differenzbetrag von EG7 zu EG9a entspreche.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

- Wieso erhalte ich die Zulage zu 9a und nicht zu 9b? Liegt es daran, dass ich noch nicht den BL II habe?
- Wieso wird mir die Zulage nicht länger rückwirkend gewährt, da ich dieselbe Tätigkeit ja schon seit 2017 ausübe?
- Kann ich nicht auch rückwirkend zu 2017 in 9a eingruppiert werden?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #4 am: 19.11.2019 09:11 »
- Wieso erhalte ich die Zulage zu 9a und nicht zu 9b? Liegt es daran, dass ich noch nicht den BL II habe?

Nein, es liegt am Unvermögen Deines AG. So Du der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegst, ist die Zulage zur E9b zu zahlen. Unterliegst Du nicht der Ausbilungs- und Prüfungspflicht, bist Du entweder in E9b oder sofern im Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt ist und Du diese nicht erfüllst, in E9a eingruppiert.

Zitat
- Wieso wird mir die Zulage nicht länger rückwirkend gewährt, da ich dieselbe Tätigkeit ja schon seit 2017 ausübe?

Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Zitat
- Kann ich nicht auch rückwirkend zu 2017 in 9a eingruppiert werden?

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, mithin warst Du entweder bereits 2017 in E9a eingruppiert oder nicht.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #5 am: 19.11.2019 12:39 »
Nein, es liegt am Unvermögen Deines AG. So Du der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegst, ist die Zulage zur E9b zu zahlen. Unterliegst Du nicht der Ausbilungs- und Prüfungspflicht, bist Du entweder in E9b oder sofern im Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt ist und Du diese nicht erfüllst, in E9a eingruppiert.

Angenommen, die auszuübenden Tätigkeiten wären in EG 9b, Fallgruppe 1 korrekt eingruppiert und die TE die entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung nicht vorweisen kann, wäre sie korrekterweise in EG 9a eingruppiert, oder irr ich mich in diesem Punkt?

Spid

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #6 am: 19.11.2019 13:01 »
Das schrieb ich doch. Du übersiehst mutmaßlich, daß für Fg. 1 die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht gilt.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #7 am: 19.11.2019 13:27 »
Ich habe mich diesbezüglich ungenau ausgedrückt: im hiesigen Bundesland gilt die Prüfungs- und Ausbildungspflicht nicht (ehemals Bereich BAT-O), allerdings werde ich hier des Öfteren damit konfrontiert, dass gleichgültig welche Fallgruppe der EG 9b einschlägig ist, ein entsprechender Abschluss verlangt wird und ohne diesen diese Tätigkeiten nicht "auszuüben" seien.

Spid

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Antw:Eingruppierung/Zulage
« Antwort #8 am: 19.11.2019 13:58 »
Das kann der AG bei Einstellung/Umsetzung ja auch gerne als Voraussetzung verlangen, auf die Eingruppierung hat das jedoch keine Wirkung, sobald die Tätigkeit übertragen worden ist. Im Sachverhalt kann es nur drei Möglichkeiten geben:
1. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt, der TE erfüllt sie nicht, es besteht Anspruch auf eine Zulage zur E9b.
2. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt nicht, der TE ist in E9b eingruppiert
3. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt nicht, der TE erfüllt eine Voraussetzung in der Person nicht und ist in E9a eingruppiert.