Ich versuche mal kurz (
) den Sachverhalt zu schildern ...
Ich bin seit 2016 in derselben Abteilung und wurde dort nach meiner Ausbildung in EG6 eingruppiert. Eine Stellenbewertung lag für diese Stelle nicht vor und wurde auch nicht durchgeführt.
2017 hat sich mein Tätigkeitsfeld geändert, da ich die Aufgaben einer 10er-Stelle übernommen habe. Im Zuge dessen wurde von meinem Vorgesetzten eine Stellenbewertung angefragt. Diese wurde von der hierfür zuständigen Stelle "abgetan".
2018 erfolgte nach erneutem Nachfragen lediglich die Höhergruppierung in EG7. Womit ich auch zunächst mal zufrieden war ...
Im September 2019 konnte ich dann in Zusammenarbeit mit dem Personalrat die Bewertung meiner Stelle erwirken. Im Oktober erhielt ich das Ergebnis, dass es sich um eine 9b Stelle handelt. Im selben Zug erhielt ich die Mitteilung, dass ich eine Zulage rückwirkend zum September 2019 erhalte, die dem Differenzbetrag von EG7 zu EG9a entspreche.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
- Wieso erhalte ich die Zulage zu 9a und nicht zu 9b? Liegt es daran, dass ich noch nicht den BL II habe?
- Wieso wird mir die Zulage nicht länger rückwirkend gewährt, da ich dieselbe Tätigkeit ja schon seit 2017 ausübe?
- Kann ich nicht auch rückwirkend zu 2017 in 9a eingruppiert werden?