Autor Thema: Verbeamtung  (Read 15860 times)

clarion

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #30 am: 20.11.2019 20:19 »
Hallo, in Niedersachsen gibt es sowohl bei den Kommunen wie auch in Landesdienst jede Menge Stellenausschreibungen für Juristen. Höhere Dienste müssen dann die Befähigung zum Richteramt haben. Bewirb dich doch einfach. Es gibt sicher auch im Umland geeignete Stellen.

Ich bin übrigens vor ein paar Jahren von E13/2 in A13/8 gewechselt, der Unterschied war monatlich netto 4stellig, die PKV hat das Netto natürlich wieder etwas geschmälert. Außerdem kam die A14 im Nullkommanichts nach der Mindestwartezeit oben drauf. Bis zur Verbeamtung habe ich mich mit den Systemunterschieden nicht befasst, fühlte mich aber doch veräppelt. Einerseits freut man sich über die Kohle, fühlt sich aber gleichzeitig betrogen, denn als Beamter übe ich denselben Job aus wie als Tarifangestellte, wo ich eine Elternzeitvertretung inne hatte. Insofern verstehe ich den TE durchaus.

yamato

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #31 am: 21.11.2019 06:43 »
..die Juristerei in der fW ist heute schon längst kein Garant mehr für ein gutes finanzielles Auskommen (ausser man hat einen Prädikatsabschluss oder kann in Papas kanzlei einsteigen)...viele fristen ein Angestelltendasein, in dem die aufzuwendenden Arbeitsstunden in keinem guten Verhältnis zum Verdienst liegen...oder befinden sich (zumeist aus der Not heraus geboren) in keiner gut laufenden Selbständigkeit...

Kann ich aus meinem Job heraus, in dem ich sehr viele Auskünfte über Einkünfte erhalte bestätigen.
Selbstständige mit eigener Kanzlei, die zumindest laut Steuerbescheid weniger verdienen als ich. Angestellte Rechtsanwälte mit 1600 - 2000 € netto.
Wenn man in einer Firma mit Tarifbindung unterkommt hat man Glück, da Volljuristen in den meisten Tarifsystemen  relativ weit oben angesiedelt sind. Stellen in internationalen Wirtschaftskanzleien werden auch gerne mit sechsstelligen Jahreseinkommen vergolten, bedeuten aber auch 12- 16 Stunden Arbeit am Tag.

Infa

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #32 am: 21.11.2019 08:49 »
Ich denke mal, dass für einen Volljuristen die E13 gerade in den Anfangsjahren nicht gerade zufrieden stellt.

Zwischen A13 und E13 sind aufgrund der Sozialversicherungen Welten. Bei E8/A8 oder was auch immer, macht sich das kaum bemerkbar. Ohne die PKV zu berücksichtigen macht das im Jahr Netto bei ca. 9.000€. Bei einem gesunden jungen Menschen gehen vielleicht nochmal 3000€ PKV weg.

Sorry aber das ist nicht richtig. Ein Volljurist der als Rechtsanwalt in einer normalen Kanzlei tätig ist, leckt sie die Finger nach dem E13 Gehalt. Man muss hierbei auch stets die Arbeitszeit beachten. ca. 39-41h pro Woche ist als Rechtsanwalt völlig unmöglich. Ich kenne Gehälter die bis 3000 Euro Brutto gehen bei Arbeitszeiten jenseits von Gut und Böse.

Wer ein vollbefriedigendes Staatsexamen hat, da möge das wohl anders aussehen aber wer hat das schon und vor allem wenn es der öD sein muss, dann geht die Richtung zum Richteramt/Staatsanwalt.


Wer behauptet das E13 zu wenig ist, hat auf der Autobahn des Lebens leider die falsche Abfahrt genommen.

Spid

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #33 am: 21.11.2019 09:42 »
Es gibt halt zu viele mittelmäßige Juristen. Die besten mit Prädikatsexamen fischen die Top-Kanzleien und -Beratungen mit sechsstelligen Einstiegsgehältern ab, wer dann übrig bleibt, versucht es als Richter und der Rest hat die Wahl zwischen prekärer Selbständigkeit und mittelmäßig bis schlecht bezahlter abhängiger Beschäftigung.

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #34 am: 21.11.2019 10:25 »
Wer behauptet das E13 zu wenig ist, hat auf der Autobahn des Lebens leider die falsche Abfahrt genommen.
Oder die falsche Vergleichsbrille auf.

Mayday

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #35 am: 21.11.2019 16:26 »
Wer behauptet das E13 zu wenig ist, hat auf der Autobahn des Lebens leider die falsche Abfahrt genommen.
Oder die falsche Vergleichsbrille auf.

Ich finde das Nettogehalt bei E-13 für die dafür erforderliche Qualifikation tatsächlich  etwas dürftig. Bei vergleichbarer Steuerklasse (4 statt 1) habe ich mit A9 + 1/2 Familienzuschlag Stufe 1 + Stellen- und Schichtzulage  (DuZ) nur etwa 100 € netto weniger. Der PKV- Beitrag ist da schon berücksichtigt...

BAT

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #36 am: 21.11.2019 16:41 »
Ihr solltet mal unsere Unterlagen zum Elternunterhalt sehen.

Auch mit der Nichtbeachtung von Einkommen unter 100.000,00 € jährlich bleiben noch so einige über, die Zahlen müssen. Im Vergleich ist einerseits die Entgelttabelle andererseits aber auch die Besoldungstabelle, vor allem jene mit B, ein Witz.


BStromberg

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #37 am: 22.11.2019 06:50 »
Das Thema ist aber mal saftig abgedriftet... die letzten zehn Posts sind ja nur noch Einkommens-Schwanzvergleich  ;)

Fehlt eigentlich bloß noch ein Beitrag zur Ungleichbehandlung Bund/Land, dann wird die Sache rund!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

totoughtotame

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #38 am: 01.12.2019 09:58 »
Es gibt halt zu viele mittelmäßige Juristen. Die besten mit Prädikatsexamen fischen die Top-Kanzleien und -Beratungen mit sechsstelligen Einstiegsgehältern ab, wer dann übrig bleibt, versucht es als Richter und der Rest hat die Wahl zwischen prekärer Selbständigkeit und mittelmäßig bis schlecht bezahlter abhängiger Beschäftigung.

Stimmt nur teilweise. Wir haben hier auf Bewerbungsverfahren regelmäßig auch unter den geschilderten Bedingungen noch weit mehr als 50 Bewerbungen, auch von Leuten mit sehr anständigen Noten. Das sind dann tatsächlich oft Frauen (ist wohl immer noch so) so Anfang bis Mitte 30, die es mal in einer Kanzlei versucht haben, jedoch schnell gemerkt haben, dass dieser Arbeitsalltag nicht mit den eigenen Vorstellungen von Familienplanung unter einen Hut zu bringen ist- man denke nur an die nahezu unbegrenzten Teilzeitmöglichkeiten hier. Auch auf Grund der massiven Überlastung der Justiz bei viel zu wenig Personal, lässt es sich vergleichsweise wohl nirgends so entspannt arbeiten, wie z.B. in einem Ministerium oder sonstigen Oberbehörde.

totoughtotame

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #39 am: 01.12.2019 10:04 »
Hallo, in Niedersachsen gibt es sowohl bei den Kommunen wie auch in Landesdienst jede Menge Stellenausschreibungen für Juristen. Höhere Dienste müssen dann die Befähigung zum Richteramt haben. Bewirb dich doch einfach. Es gibt sicher auch im Umland geeignete Stellen.

Ich bin übrigens vor ein paar Jahren von E13/2 in A13/8 gewechselt, der Unterschied war monatlich netto 4stellig, die PKV hat das Netto natürlich wieder etwas geschmälert. Außerdem kam die A14 im Nullkommanichts nach der Mindestwartezeit oben drauf. Bis zur Verbeamtung habe ich mich mit den Systemunterschieden nicht befasst, fühlte mich aber doch veräppelt. Einerseits freut man sich über die Kohle, fühlt sich aber gleichzeitig betrogen, denn als Beamter übe ich denselben Job aus wie als Tarifangestellte, wo ich eine Elternzeitvertretung inne hatte. Insofern verstehe ich den TE durchaus.

Danke, da werde ich mich auf jeden Fall mal umsehen. Aufpassen muss man nur bei den Personalpools in den Flächenstaaten, da ist dann als Einsatzgebiet von Borkum bis Braunlage im halbjährigen Wechsel alles dabei. 
Und du bringst es sehr gut auf den Punkt; es geht gar nicht so sehr um die absoluten Summen, sondern um das Gefühl, scheinbar veräppelt zu werden und das bewusste Inkaufnehmen einer Zweiklassengesellschaft. Wenn mann mal in vergleichbaren Foren für Lehrer schaut, sieht man, dass das dort ja ein genauso großes Thema ist, seit die Länder dort wieder regelmäßig verbeamten.

Spid

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #40 am: 01.12.2019 10:42 »
Was sollte an einer uniformen Gesellschaft gegenüber einer mehrklassigen Geselschaft erstrebenswerter/besser/vorteilhafter sein? Hat das krachende Scheitern jedweder sozialistischer Experimente im großen Stil uns nicht was anderes gezeigt?

nichts_tun

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #41 am: 01.12.2019 14:31 »
Es gibt halt zu viele mittelmäßige Juristen. Die besten mit Prädikatsexamen fischen die Top-Kanzleien und -Beratungen mit sechsstelligen Einstiegsgehältern ab, wer dann übrig bleibt, versucht es als Richter und der Rest hat die Wahl zwischen prekärer Selbständigkeit und mittelmäßig bis schlecht bezahlter abhängiger Beschäftigung.

Soweit so richtig. Allerdings ist bspw. die Tätigkeit eines Richters durchaus attraktiv (richterliche Unabhängigkeit, Recht fällen etc.), unabhängig von der Entlohnung. Allerdings sind die R-Besoldungen schon erschreckend niedrig, zumindest in der R1 und R2. Eine Steigerung der Vergütung wäre aus meiner Sicht anzustreben, um das Amt angemessen zu alimentieren (als erste würde ich die Stufen in den Besoldungsgruppen R1 und R2 abschaffen oder zumindest straffen).

Danke, da werde ich mich auf jeden Fall mal umsehen. Aufpassen muss man nur bei den Personalpools in den Flächenstaaten, da ist dann als Einsatzgebiet von Borkum bis Braunlage im halbjährigen Wechsel alles dabei. 
Und du bringst es sehr gut auf den Punkt; es geht gar nicht so sehr um die absoluten Summen, sondern um das Gefühl, scheinbar veräppelt zu werden und das bewusste Inkaufnehmen einer Zweiklassengesellschaft. Wenn mann mal in vergleichbaren Foren für Lehrer schaut, sieht man, dass das dort ja ein genauso großes Thema ist, seit die Länder dort wieder regelmäßig verbeamten.

Du fühlst dich veräppelt, weil es unterschiedliche Vergütungssysteme gibt und du in das eine nicht kommst? Ja, das ist der gute alte Neid...

Legends277

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #42 am: 12.12.2019 14:22 »
Hat jemand hier Erfahrung damit und stieg eventuell auch erst im Laufe seines Tarifbeschäftigten-Daseins ins Beamtentum ein?

nichts_tun

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #43 am: 12.12.2019 16:16 »
@Legends277: Prinzipiell wäre das eine Frage, die in das entsprechende Unterforum für Beamte gehört. Das Beamtenrecht ist bei Bund/Land in Detailfragen unterschiedlich geregelt.

FGL

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #44 am: 12.12.2019 16:57 »
Hat jemand hier Erfahrung damit und stieg eventuell auch erst im Laufe seines Tarifbeschäftigten-Daseins ins Beamtentum ein?
Der Leiter unserer Gehaltsstelle. Angefangen als Verwaltungsfachangestellter, dann AL II, Verbeamtung in LG 1.2., Aufstieg in LG 2.1., im nächsten Jahr steht die Beförderung zum Oberinspektor an.