Also unter "Personalplanung" und "Personalanforderung zum Haushalt(splan)" verstehe ich den Stellenplan.
M.E. ist eine Anhörung geboten.
Bei uns (NRW) ist es sogar eindeutig geregelt
§ 75 (Fn 32)
(1) Der Personalrat ist anzuhören bei
1. der Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen, Bewertungsplänen und Stellenbesetzungsplänen
Ich bin im LPVG BaWü nicht fit, vermute aber dass es analog so gemeint ist