Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung gestellt, jetzt Höhergruppiert ohne Antrag  (Read 3848 times)

Berliner

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Hallo,
ich habe eine etwas knifflige Frage und hoffe bei euch auf eine passende Antwort  :).

Erst einmal zu mir, ich bin Angestellter mit viel IT Bezug, zur Zeit Eingruppiert in der TV-L 8/4 (momentan fast 2Jahre angesammelt). Ich plane Arbeitsaufträge, Programmierungen und führe den Arbeitsnachweis (Auftragszettel) für 3 Kollegen (unser Team).

Da wir alle gleich Eingruppiert sind und in Absprach mit dem Vorgesetzten habe ich einen Antrag auf Kontrolle meine Eingruppierung gestellt, dieses war November 2018 mit Rückwirkung von 6 Monaten. Das Ziel war es in die damals E9 zu kommen oder heute E9b.

Jetzt habe ich gesagt bekommen, dass die ganze Abteilung angepasst werden soll. Durch unseren IT Bezug werden wir alle in eine E9a oder E9b kommen. Was passiert jetzt mit meinem Antrag? Eigentlich kommt es ja einer Genehmigung gleich oder? Gibt es eine Möglichkeit dass ich meinen Antrag hier irgendwie geltend machen kann in Bezug auf die Erfahrungszeit und Nachzahlung?


Wenn wir schon einmal dabei sind, welche Eingruppierung ist für meinen Fall richtig (Annahme ich bekomme E9b) und wie wäre das neue Brutto?
Ich denke das es die E9b/3 ist mit 3272,55€?
Müsste hier nicht auch noch der Garantiebetrag von 180€ berücksichtigt werden?
Also E8/4 3177,31€ zu E9b/3 mit Garantiebetrag dann 3357,31€?

Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich machen.

MfG aus Berlin

Spid

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Dein gesamter Beitrag krankt am fehlenden Grundverständnis der tariflichen Eingruppierung. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. Ausnahmsweise ist ein Antrag erforderlich in den Fällen des §29c Abs. 3 TVÜ-L und wird erforderlich sein in den Fällen des §29d Abs. 2 TVÜ-L. Beides trifft auf Dich nicht zu. Dein "Antrag" ist in jedweder Hinsicht unbeachtlich und bedurfte seitens des AG nicht einmal der Wahrnehmung, geschweige denn der Bearbeitung.

WasDennNun

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Erstmal muss festgestellt werden seit wann du welche auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten hast.
Dann kann man feststellen in welcher EG du bist und/oder warst.(Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen sind dazu zu wissen)

Dein bisher bezahltes Entgelt ist nur eine Rechtsmeinung deines AGs bzgl. deiner Eingruppierung.
Du und dein AG haben das Anrecht 6 Monate rückwirkend das falsch gezahlt Geld zurückzufordern, ab Zeitpunkt der rechtskräftigen Einforderung (Dein "Antrag" ist das mit Sicherheit nicht).

Berliner

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Ich führe die Tätigkeit seit Anfang 2016 aus. Ich bin im Kenntnis das mein Vorgesetzter für die Arbeit eine neue BAK schreiben sollte. Dies sieht alle Erforderlichkeiten einer E9b vor.

Eventuell kann noch jemand mir mit dem Entgelt weiter helfen.

Spid

  • Gast
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Es besteht kein Anspruch auf den AG, eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen zu bekommen. Auch auf einen bestimmten Zeitpunkt besteht kein Anspruch.

Der Garantiebetrag wird nicht zusätzlich zum Höhergruppierungsgewinn gezahlt, sondern anstelle des Unterschiedsbetrages. Bei Höhergruppierung aus E8/4 in E9b kämest Du in E9b/3 und erhieltest E8/4 plus Garantiebetrag.

JC83

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Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Es besteht kein Anspruch auf den AG, eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen zu bekommen. Auch auf einen bestimmten Zeitpunkt besteht kein Anspruch.

Der Garantiebetrag wird nicht zusätzlich zum Höhergruppierungsgewinn gezahlt, sondern anstelle des Unterschiedsbetrages. Bei Höhergruppierung aus E8/4 in E9b kämest Du in E9b/3 und erhieltest E8/4 plus Garantiebetrag.

Ich vermute er/sie versteht es nicht.

WasDennNun

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Ich führe die Tätigkeit seit Anfang 2016 aus. Ich bin im Kenntnis das mein Vorgesetzter für die Arbeit eine neue BAK schreiben sollte. Dies sieht alle Erforderlichkeiten einer E9b vor.
Wenn dein AG dir die Tätigkeiten übertragen hat, dann müsste dir dein AG ja auch mitgeteilt haben was dein auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn nur irgendein Chef von dir gesagt hat, mach mal dies oder das, dann heißt das nicht, dass dir dein AG diese Aufgaben auch übertragen hat, denn dazu ist idR irgendein Vorgesetzter nicht befugt.
Zitat
Eventuell kann noch jemand mir mit dem Entgelt weiter helfen.
Wie denn wir wissen ja nicht was dein Tätigkeiten sind.
Stelle eine Liste deiner zusammenhängenden Arbeitsvorgänge zusammen, versehe diese mit Zeitanteile, lasse dir von deiner Personalstelle bestätigen, dass dies deine auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten sind.
Sollten diese dir das nicht bestätigen, stelle deine Tätigkeiten ein, bis dir deine Personalstelle schreibt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.