Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag auf Höhergruppierung gestellt, jetzt Höhergruppiert ohne Antrag
JC83:
--- Zitat von: Spid am 19.11.2019 14:29 ---Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Es besteht kein Anspruch auf den AG, eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen zu bekommen. Auch auf einen bestimmten Zeitpunkt besteht kein Anspruch.
Der Garantiebetrag wird nicht zusätzlich zum Höhergruppierungsgewinn gezahlt, sondern anstelle des Unterschiedsbetrages. Bei Höhergruppierung aus E8/4 in E9b kämest Du in E9b/3 und erhieltest E8/4 plus Garantiebetrag.
--- End quote ---
Ich vermute er/sie versteht es nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Berliner am 19.11.2019 14:24 ---Ich führe die Tätigkeit seit Anfang 2016 aus. Ich bin im Kenntnis das mein Vorgesetzter für die Arbeit eine neue BAK schreiben sollte. Dies sieht alle Erforderlichkeiten einer E9b vor.
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Wenn dein AG dir die Tätigkeiten übertragen hat, dann müsste dir dein AG ja auch mitgeteilt haben was dein auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn nur irgendein Chef von dir gesagt hat, mach mal dies oder das, dann heißt das nicht, dass dir dein AG diese Aufgaben auch übertragen hat, denn dazu ist idR irgendein Vorgesetzter nicht befugt.
--- Zitat ---Eventuell kann noch jemand mir mit dem Entgelt weiter helfen.
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Wie denn wir wissen ja nicht was dein Tätigkeiten sind.
Stelle eine Liste deiner zusammenhängenden Arbeitsvorgänge zusammen, versehe diese mit Zeitanteile, lasse dir von deiner Personalstelle bestätigen, dass dies deine auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten sind.
Sollten diese dir das nicht bestätigen, stelle deine Tätigkeiten ein, bis dir deine Personalstelle schreibt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
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