Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verkürzung der Probezeit
Mask:
--- Zitat von: Amiga am 19.11.2019 19:36 ---
--- Zitat von: Spid am 19.11.2019 19:29 ---Die Probezeit ist für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis völlig bedeutungslos.
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Hallo Spid.
Bedeutungslos, weil ...?
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Der Kündigungsschutz des KSchG davon unabhängig erst nach sechs Monaten greift
Spid:
--- Zitat von: TomBW am 19.11.2019 19:37 ---
--- Zitat von: Spid am 19.11.2019 19:29 ---Die Probezeit ist für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis völlig bedeutungslos.
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Leider ist Banken die Probezeit trotz unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht völlig bedeutungslos.
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Dann sind Banken dumm. Die Sicherheit des Arbeitsverhältnisses wird nicht durch die Probezeit, sondern durch die absolvierte Wartezeit des KSchG bestimmt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 19.11.2019 19:44 ---
--- Zitat von: TomBW am 19.11.2019 19:37 ---
--- Zitat von: Spid am 19.11.2019 19:29 ---Die Probezeit ist für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis völlig bedeutungslos.
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Leider ist Banken die Probezeit trotz unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht völlig bedeutungslos.
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Dann sind Banken dumm. Die Sicherheit des Arbeitsverhältnisses wird nicht durch die Probezeit, sondern durch die absolvierte Wartezeit des KSchG bestimmt.
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Ja sind sie, weil sie manchmal seltsame Formalismen anwenden.
Denn die Sicherheit der Einkünfte richtet sich auch nicht nach der absolvierten Wartezeit des KSchG.
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