Autor Thema: Pausen vs. Arbeitszeit  (Read 16198 times)

Texter

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Pausen vs. Arbeitszeit
« am: 20.11.2019 10:34 »
Hallo zusammen,

angenommen ein Beschäftigter arbeitet regelmäßig von 08:00 - 16:00 Uhr und macht im Normalfall eine feststehende Pause von 13:00 - 13:30 Uhr. Aufgrund von erhöhtem Arbeitsanfall kommt er an Tag X nicht zu seiner Pause sondern arbeitet 8 Stunden durch.

Nach meinem Verständnis ist der AG dann auch verpflichtet für 8 Stunden Entgelt zu leisten und darf nicht einfach automatisch 30 Minuten Pause abziehen. Sehe ich das richtig oder fällt es in den Verantwortungsbereich des Beschäftigten die Pausenzeiten einzuhalten?

Gruß

Spid

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 20.11.2019 10:39 »
Wenn der AG eine Pausenzeit festgelegt hat und der AN hält sich nicht daran, gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung der während der Pause entgegen der kraft Direktionsrecht festgelegten Lage der Arbeitszeit geleisteten Arbeit. Wenn der AG seine Verpflichtung zur Einhaltung des ArbZG ernst nimmt, mahnt er den AN zudem ab.

Falke007

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 20.11.2019 10:43 »
Nach § 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen.

Muss lässt dabei keinen Spielraum. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AN die Pausenzeiten einzuhalten. Der AG muss es überwachen und kann ggf. abmahnen, wenn sich nicht dran gehalten wird.

Texter

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 20.11.2019 10:50 »
Ändert sich etwas, wenn es nur eine Rahmenzeit gibt, die Pausenzeiten nicht feststehen und es lediglich eine Anweisung gibt spätestens nach 6 Stunden eine Pause zu machen?

Texter

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #4 am: 20.11.2019 10:52 »
Nach § 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen.

Muss lässt dabei keinen Spielraum. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AN die Pausenzeiten einzuhalten. Der AG muss es überwachen und kann ggf. abmahnen, wenn sich nicht dran gehalten wird.

Man darf aber doch auch nicht länger als 10 Stunden arbeiten. Tut man es trotzdem, muss der AG doch auch Entgelt leisten und darf nicht kürzen.

Spid

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #5 am: 20.11.2019 10:54 »
Ändert sich etwas, wenn es nur eine Rahmenzeit gibt, die Pausenzeiten nicht feststehen und es lediglich eine Anweisung gibt spätestens nach 6 Stunden eine Pause zu machen?

Nein.

Spid

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #6 am: 20.11.2019 10:56 »
Nach § 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen.

Muss lässt dabei keinen Spielraum. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AN die Pausenzeiten einzuhalten. Der AG muss es überwachen und kann ggf. abmahnen, wenn sich nicht dran gehalten wird.

Man darf aber doch auch nicht länger als 10 Stunden arbeiten. Tut man es trotzdem, muss der AG doch auch Entgelt leisten und darf nicht kürzen.

Das ist unzutreffend. Maßgeblich ist, daß der AG die Arbeitszeit angeordnet hat. Dann gibt es einen Anspruch.

Texter

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #7 am: 20.11.2019 10:59 »
Wenn der AG also einen Arbeitstag rechtswidrig ohne Pause anordnet, muss er auch vergüten.

Spid

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #8 am: 20.11.2019 11:00 »
Ja.

WasDennNun

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #9 am: 20.11.2019 11:03 »
Wie formuliert der AG diese rechtswidrige Arbeitsanweisung?

Wenn er anordnet, arbeite 8 Stunden und mach keine Pause, aber wenn er per Betriebsvereinbarung o.ä. festlegt, dass automatisch nach 6 h 30 min Pause abgezogen wird und er anordnet arbeite von 8-16 dann wohl nicht, oder?


Carnie

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #10 am: 20.11.2019 11:29 »
Bin ich froh das es bei uns dann einfach unbürokratisch über eine manuelle Buchung behoben wird. Durchgearbeitet von 8-16 Uhr...Feierabend dann halt 16:30 (für die Zeiterfassung, gehen natürlich schon um 16 Uhr ) weil man vorher noch die Pause macht die automatisch abgezogen wird.  Ist doch eine relativ einfache Angelegenheit solange es nur ausnahmsweise mal vorkommt. Wenn sich der Vorgesetzte bzw AG da quer stellt ist die Konsequenz halt das man nächstes mal spätestens nach 6 Stunden den Stift fallen lässt. Ist das Problem des AG's wenn das dann mitten im Notfall ist. Wenn er unflexibel bei der Zeiterfassung ist warum sollte der Mitarbeiter es bei seinen gesetzlichen Rechten sein.

Spid

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #11 am: 20.11.2019 11:38 »
Das klingt ja fast, als wäre es negativ für den AG, wenn der AN sich normkonform verhält?

Falke007

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #12 am: 20.11.2019 12:33 »
Wie formuliert der AG diese rechtswidrige Arbeitsanweisung?

Wenn er anordnet, arbeite 8 Stunden und mach keine Pause, aber wenn er per Betriebsvereinbarung o.ä. festlegt, dass automatisch nach 6 h 30 min Pause abgezogen wird und er anordnet arbeite von 8-16 dann wohl nicht, oder?

Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften zu Ruhepausen und Ruhezeiten können sich auch durch die sogenannte Tariföffnungsklausel ergeben. Gemäß § 7 ArbZG sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren.

Wenn das nur am mal an einzelnen Tagen passiert, wird sich da doch sicher eine unbürokratische Lösung finden lassen.
Wenn es häufiger vorkommt, muss der AG dementsprechend handeln und Ausnahmen vereinbaren oder Personal verstärken.

Spid

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Antw:Pausen vs. Arbeitszeit
« Antwort #13 am: 20.11.2019 12:37 »
Wie formuliert der AG diese rechtswidrige Arbeitsanweisung?

Wenn er anordnet, arbeite 8 Stunden und mach keine Pause, aber wenn er per Betriebsvereinbarung o.ä. festlegt, dass automatisch nach 6 h 30 min Pause abgezogen wird und er anordnet arbeite von 8-16 dann wohl nicht, oder?

Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften zu Ruhepausen und Ruhezeiten können sich auch durch die sogenannte Tariföffnungsklausel ergeben. Gemäß § 7 ArbZG sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren.

Dann wäre die Anordnung nicht mehr rechtswidrig.