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Pausen vs. Arbeitszeit

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Texter:
Hallo zusammen,

angenommen ein Beschäftigter arbeitet regelmäßig von 08:00 - 16:00 Uhr und macht im Normalfall eine feststehende Pause von 13:00 - 13:30 Uhr. Aufgrund von erhöhtem Arbeitsanfall kommt er an Tag X nicht zu seiner Pause sondern arbeitet 8 Stunden durch.

Nach meinem Verständnis ist der AG dann auch verpflichtet für 8 Stunden Entgelt zu leisten und darf nicht einfach automatisch 30 Minuten Pause abziehen. Sehe ich das richtig oder fällt es in den Verantwortungsbereich des Beschäftigten die Pausenzeiten einzuhalten?

Gruß

Spid:
Wenn der AG eine Pausenzeit festgelegt hat und der AN hält sich nicht daran, gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung der während der Pause entgegen der kraft Direktionsrecht festgelegten Lage der Arbeitszeit geleisteten Arbeit. Wenn der AG seine Verpflichtung zur Einhaltung des ArbZG ernst nimmt, mahnt er den AN zudem ab.

Falke007:
Nach § 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen.

Muss lässt dabei keinen Spielraum. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AN die Pausenzeiten einzuhalten. Der AG muss es überwachen und kann ggf. abmahnen, wenn sich nicht dran gehalten wird.

Texter:
Ändert sich etwas, wenn es nur eine Rahmenzeit gibt, die Pausenzeiten nicht feststehen und es lediglich eine Anweisung gibt spätestens nach 6 Stunden eine Pause zu machen?

Texter:

--- Zitat von: Falke007 am 20.11.2019 10:43 ---Nach § 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen.

Muss lässt dabei keinen Spielraum. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AN die Pausenzeiten einzuhalten. Der AG muss es überwachen und kann ggf. abmahnen, wenn sich nicht dran gehalten wird.

--- End quote ---

Man darf aber doch auch nicht länger als 10 Stunden arbeiten. Tut man es trotzdem, muss der AG doch auch Entgelt leisten und darf nicht kürzen.

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