Autor Thema: [TH] Aufstieg durch einen Masterabschluss  (Read 5041 times)

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[TH] Aufstieg durch einen Masterabschluss
« am: 20.11.2019 16:52 »
Hallo Liebe Forumnutzer,

ich hätte mal eine Frage an euch.
Ich bin Beamter des gehobenen Dienstes (beim Land Thüringen) und habe in den vergangenen Jahren berufbegleitend einen Master angehangen, welchen ich dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun ist die Situation so, dass der Freistaat Thüringen diesen Abschluss (zumindest auf dem Gebiet des Beamtenrechts) nicht anerkennt bzw. mir keine Perspektive bieten kann bzw. will.

Ich wollte hier einmal nachfragen, wie es in anderen Bundesländern oder Bund bzgl. einer Öffnungsklausel etc. aussieht!

Vielen Dank für eure Kommentare!
« Last Edit: 21.11.2019 02:06 von Admin2 »

Hain

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Antw:Aufstieg durch einen Masterabschluss
« Antwort #1 am: 20.11.2019 17:24 »
Moin,

die theoretische Möglichkeit ist in der einschlägigen Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen. Abhängig vom Masterabschluss muss zumindest in Niedersachsen bei einigen Abschlüssen eine Praxiszeit in Aufgaben des höheren Dienstes nachgewiesen werden, um die Laufbahnbefähigung zu besitzen.

Besitzt man die Laufbahnbefähigung muss man sich eine Stellenausschreibung suchen, in der diese konkrete Laufbahnbefähigung gesucht ist und sich erfolgreich in der Auswahl durchsetzen.

Auf eine allgemeine Frage lässt ist keine konkrete Antwort möglich.

Grüße
Hain

Lars73

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Antw:Aufstieg durch einen Masterabschluss
« Antwort #2 am: 20.11.2019 17:53 »
Thüringen erkennt keine Masterabschlüsse an oder den spezifischen Abschluss den du hast? Oder geht es um die Frage Vorbereitungsdienst?

Grundsätzlich dürfte Die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst dürfte in in den meisten Bundesländern und beim Bund an einen entsprechenden Abschluss (z.B. Master) und Vorbereitungsdienst oder Praxisphase gekoppelt sein.

CK7985

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Antw:Aufstieg durch einen Masterabschluss
« Antwort #3 am: 20.11.2019 21:55 »
Hallo Liebe Forumnutzer,

ich hätte mal eine Frage an euch.
Ich bin Beamter des gehobenen Dienstes (beim Land Thüringen) und habe in den vergangenen Jahren berufbegleitend einen Master angehangen, welchen ich dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun ist die Situation so, dass der Freistaat Thüringen diesen Abschluss (zumindest auf dem Gebiet des Beamtenrechts) nicht anerkennt bzw. mir keine Perspektive bieten kann bzw. will.

Ich wollte hier einmal nachfragen, wie es in anderen Bundesländern oder Bund bzgl. einer Öffnungsklausel etc. aussieht!

Vielen Dank für eure Kommentare!

Dürfte so nicht stimmen. Zumindest was die Zugangsvoraussetzungen betrifft.
Ich habe auch schon mehrfach Stellenausschreibungen des Freistaats bzw. von Behörden in Thüringen gesehen, mit denen insbesondere Masterabsolventen für die Besetzung von Dienstposten im h. D. gesucht werden.

Blick in das ThürLaufbG:

§10 (Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen)

(3) Für den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern

1.
als Bildungsvoraussetzung

a)
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder

b)
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und

2.
als sonstige Voraussetzung ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium und

a)
ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder

b)
eine hauptberufliche Tätigkeit.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b müssen nicht erfüllt sein, wenn ein Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 2 als unmittelbar für die Laufbahn qualifizierend nach § 22 Abs. 3 anerkannt wird.

(4) Vorbildung, Ausbildung, Prüfung sowie die sonstigen in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen müssen geeignet sein, die Befähigung für die jeweilige Laufbahn zu vermitteln.

Statistiker

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Antw:[TH] Aufstieg durch einen Masterabschluss
« Antwort #4 am: 22.11.2019 11:02 »
Hallo Zusammen,

erst einmal vielen Dank für eure Kommentare.

Die grundsätzlichen Paragraphen ( für Thüringen) habe ich auch gefunden. Ich habe mich auch schon auf eine Stellenausschriebung beworben (wurde allerdings nicht als Dienstposten, sondern als E13 ausgeschrieben), habe aber noch keine Rückmeldung. Mal sehen, was das dortige Personalreferat mir dazu mitteilt.

M. Erachtens fehlt mir ja die Laufbahnbefähigung ( die man unter Ausübung der entsprechenden Tätigkeit ja bekommen könnte)
Da es z.B. im Bereich der Polizei oder sogar einen Master bei der HS Bund gibt, dachte ich, könnte es auch eine Möglichkeit für mich geben.

Da ich grenznah (zu den Bundesländern Niedersachsen und Hessen) wohne und indirekt jemanden kenne, den ich allerdings nicht fragen kann, konnte es ja sein, dass jemand Erfahrungen mit der Einstellungspraxis in Niedersachsen oder Hessen besitzt.

Ich bedanke mich für eure Mühe!


Wastelandwarrior

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Antw:[TH] Aufstieg durch einen Masterabschluss
« Antwort #5 am: 03.12.2019 10:11 »
Das ist trotz Fachkräftemangel nach wie vor ein Jammer (außer beim Bund).

Eine Möglichkeit ist tatsächlich, sich beurlauben zu lassen (mit Gewährleistungsbescheid) und einen E13/14 Job anzunehmen. Das muss man mal durchrechnen, bei A11, verheiratet, 3 Kinder wird das kritisch.  :D

Ich hatte 2011 eine LL.M. abgeschlossen und konnte erst 2018 den Wechsel vollziehen, beim 3. Wechsel des Dienstherrn !

Im nächsten Jahr lasse ich mir dann nach 2 Jahren die Laufbahnbefähigung anerkennen, obwohl ich hier nicht wieder weg will. Aber man weiß ja nie.  ;D

Viel Glück.

RsQ

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Antw:[TH] Aufstieg durch einen Masterabschluss
« Antwort #6 am: 03.12.2019 12:25 »
Da ich [...] indirekt jemanden kenne, den ich allerdings nicht fragen kann, [...]
Das ist übrigens eine nette sprachliche Perle.  8)