Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Umsetzung / Erprobung

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MaFrag:
Juhu, ich wechsel nach 11 1/2 Jahren die Behörde. Nachdem sich das ganze seit September gezogen hat und mein jetztiger Arbeitgeber endlich die Umsetzungsverfügung fertig hat, hat mein neuer AG mir erst heute mitgeteilt, dass ich am Anfang erst einmal drei Monate eine erprobungszeit habe und für diese Zeit natürlich erst weiter mit meiner E8 bezahlt werde mit den Zulagen nach E10. Nun war ich heute dann eben ein wenig überrascht, weil man mir das mit der Erprobung nicht gesagt hatte. Natürlich kann man mich nicht einfach kündigen, da ich ja weiterhin einen unbefristeten Vertrag habe, da es ja nur eine Umsetzung im Land NDS ist. Trotzdem war ich heute echt sehr überrascht und verunsichert. Aber mir kann doch nichts passieren?

Spid:
Handelt es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Arbeitgeber?

MaFrag:
Es ist nur ein wechsel im Land NDS, also von einer Uni zu einer Behörde. Also AG bleibt das Land NDS. Eben von einer E8 auf eine E10 Stelle. Also neue Aufgaben.

Ist von mir unglücklich formuliert mit neuen und alten AG, da gebe ich dir Recht.

Spid:
Also lediglich eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit i.V.m. einer Versetzung. Führung auf Probe? Ausdrücklich zunächst nur vorübergehende Übertragung der neuen Tätigkeit? Neue Tätigkeit bereits angetreten?

Tagelöhner:
Das läuft doch viel mehr auf eine Abordnung nach § 4 TV-L mit dem Ziel der Versetzung hinaus.

Eine "Umsetzung" gibt es im tarifrechtlichen Jargon nicht und ist bei einem wirklichen Dienststellenwechsel definitiv auch nicht der richtige Begriff. Es ist in der Praxis immer wieder erstaunlich, wie die Terminologie aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 auf den Tarifbereich angewendet wird.

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