Autor Thema: Umsetzung / Erprobung  (Read 7645 times)

MaFrag

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Umsetzung / Erprobung
« am: 20.11.2019 18:29 »
Juhu, ich wechsel nach 11 1/2 Jahren die Behörde. Nachdem sich das ganze seit September gezogen hat und mein jetztiger Arbeitgeber endlich die Umsetzungsverfügung fertig hat, hat mein neuer AG mir erst heute mitgeteilt, dass ich am Anfang erst einmal drei Monate eine erprobungszeit habe und für diese Zeit natürlich erst weiter mit meiner E8 bezahlt werde mit den Zulagen nach E10. Nun war ich heute dann eben ein wenig überrascht, weil man mir das mit der Erprobung nicht gesagt hatte. Natürlich kann man mich nicht einfach kündigen, da ich ja weiterhin einen unbefristeten Vertrag habe, da es ja nur eine Umsetzung im Land NDS ist. Trotzdem war ich heute echt sehr überrascht und verunsichert. Aber mir kann doch nichts passieren?

Spid

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #1 am: 20.11.2019 18:31 »
Handelt es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Arbeitgeber?

MaFrag

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #2 am: 20.11.2019 18:51 »
Es ist nur ein wechsel im Land NDS, also von einer Uni zu einer Behörde. Also AG bleibt das Land NDS. Eben von einer E8 auf eine E10 Stelle. Also neue Aufgaben.

Ist von mir unglücklich formuliert mit neuen und alten AG, da gebe ich dir Recht.

Spid

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #3 am: 20.11.2019 19:02 »
Also lediglich eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit i.V.m. einer Versetzung. Führung auf Probe? Ausdrücklich zunächst nur vorübergehende Übertragung der neuen Tätigkeit? Neue Tätigkeit bereits angetreten?

Tagelöhner

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #4 am: 20.11.2019 19:26 »
Das läuft doch viel mehr auf eine Abordnung nach § 4 TV-L mit dem Ziel der Versetzung hinaus.

Eine "Umsetzung" gibt es im tarifrechtlichen Jargon nicht und ist bei einem wirklichen Dienststellenwechsel definitiv auch nicht der richtige Begriff. Es ist in der Praxis immer wieder erstaunlich, wie die Terminologie aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 auf den Tarifbereich angewendet wird.

MaFrag

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #5 am: 20.11.2019 19:38 »
Ich habe gerade noch mal in die Mail geschaut. Es ist einer Versetzung. Habe mich mit der Umsetzung vertan. Bin auch ein wenig durcheinander gerade durch die Info von heute. EIne Abordnung wird für die drei Monate nicht gemacht, sondern gleich die Versetzung. Nein beginne erst am 15.1. Ein zurück gibt es nicht mehr. Ist alles durch, meine alte Stelle ausgeschrieben etc.

Das mit der Erprobung hat man mir jetzt erst gesagt.

Sorry jetzt kann ich den Titel auch nicht mehr ändern. Ist für mich alles total Neuland. Seit der Ausbildung da wo ich jetzt bin und von wo ich nun zu der neuen Behörde versetzt werde. Das lief auch alles so doof, weil der Sachbearbeiter zwischendurch bei der neuen Behörde auch gewechselt hat. Vielleicht dachte die neue Person, das mein alter Ansprechpartner mir dieses mitgeteilt hat mit der Erprobung.

Spid

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #6 am: 20.11.2019 19:42 »
Versetzung und Abordnung bezeichnet die (vorübergehende) Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Beides beinhaltet also lediglich den Wechsel des Betriebs/der Dienststelle, nicht jedoch die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit anderer Wertigkeit.

Mir ging es nicht um ein „Zurück“, es geht vielmehr darum, daß sich aus den Antworten auf meine Fragen unmittelbare Folgen für die Eingruppierung ergeben.

Tagelöhner

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #7 am: 20.11.2019 19:48 »
Ich frage mich wie du tatsächlich versetzt sein kannst, also ab jetzt dauerhaft bei einer neuen Dienststelle beschäftigt bist und gleichzeitig eine dreimonatige Erprobungszeit absolvieren musst. Was passiert wenn Du diese nicht bestehst?

Alles ein wenig dubios, hoffentlich hast Du keine fragwürdigen Vereinbarungen zu Deinem Nachteil unterschrieben.  ???

MaFrag

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #8 am: 20.11.2019 20:00 »
Ich habe noch gar nichts unterschrieben. Bin nur einfach komplett verwirrt.

Also meine jetztige Dienststelle hat die Versetzungsverfügung fertig gemacht und von der neuen Dienststelle bekomme ich wohl erst am 15.1. etwas ausgehändigt, wo das mit der Erprobung drin steht. Fühle mich gerade auch einfach verarscht.

Spid

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #9 am: 20.11.2019 20:14 »
Für die Versetzung bedarf es ja auch Deiner Einwilligung nicht.

WasDennNun

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Antw:Umsetzung / Erprobung
« Antwort #10 am: 21.11.2019 07:14 »
Fühle mich gerade auch einfach verarscht.
Mir ist nicht klar worin du eine Verarschung siehst? Das man schauen will ob du deinen neuen Aufgaben gerecht wirst, man dir dieses aber nicht ausdrücklich mitgeteilt?
Worin siehst du persönliche Nachteile?