Autor Thema: Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD  (Read 3166 times)

MilesDavis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« am: 21.11.2019 08:27 »
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:

Ich bin seit dem 01.01.2019 tätig bei einer Kommune und werde nach SuE 12 bezahlt. Zum 01.01.2020 möchte ich auf eine Stelle in einem Landesministerium wechseln. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag ist befristet bis 30.06.2020. In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigungsfrist lediglich der Satz: "Es gelten die Regelungen des § 34 TVöD".

Wenn ich den Paragraphen richtig verstandene habe, gilt folgendes:

Ich müsste meine Kündigung spätestens am 29.11.2019 bei meinem jetzigen Arbeitgeber einreichen, um zum 01.01.2020 zum Ministerium wechseln zu können, zumal es in § 34 TVöD heißt, dass die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende bei einer Beschäftigungszeit von unter 12 Monaten beträgt. Das trifft auf mich zu, denn ich bin ja erst seit 11 Monaten im ÖD tätig.

Wenn ich nicht bis zum 29.11.2010 kündige, hatte ich ab dem 01.12.2019 eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, könnte dann also frühestens zum 31.03.2020 kündigen und müsste meine Kündigung bis 18.02.2020 beim Arbeitgeber einreichen.

Ist das so korrekt widergegeben? Oder habe ich einen Verständnisfehler?

Danke vorab für eine Antwort und ggfs. Richtigstellung.

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #1 am: 21.11.2019 09:18 »
Lies §30 TVÖD

Demnach sind es 4 Wochen.

MilesDavis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #2 am: 21.11.2019 09:23 »
Danke für die Info. Ich bin jetzt nur verwirrt aufgrund des Passus in meinem befristeten Arbeitsvertrag, dass bzgl. der Kündigungsfrist § 34 TVöD Anwendung finde. Von § 30 TVöD steht darin gar nix :-(.

Ist das dann - vermutlich - seitens der Personalabteilung falsch gesetzt, weil ich ja einen befristeten Vertrag habe? Oder kann es Ausnahmetatbestände geben, dass trotz der Befristung § 34 für mich relevant ist?

Ich habe einen ohne Sachgrund befristeten Vertrag.

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #3 am: 21.11.2019 09:32 »
Vermutlich hat der "Personaler" einfach nur Copy/Paste gemacht vom falschen Text....
mal nett ausgedrückt.

MilesDavis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #4 am: 21.11.2019 09:36 »
Danke! Das habe ich mir auch so gedacht. Wurde in der Tat von einer sehr jungen neuen Kollegin aufgesetzt, der Vertrag.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #5 am: 21.11.2019 09:37 »
Es gibt mehrere Ausnahmetatbestände, u.a. Tarifgebiet Ost, die dazu führen, daß §30 nicht anzuwenden ist, siehe §30 Abs. 1 TVÖD.

MilesDavis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #6 am: 21.11.2019 09:50 »
Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #7 am: 21.11.2019 10:03 »
@Spid
Das hat Haufe sogar ausgelassen.......

Wie verhielte es sich bei Kündigung aus wichtigem Grund?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #8 am: 21.11.2019 10:31 »
Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.
Schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht?

MilesDavis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #9 am: 21.11.2019 11:04 »
Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.
Schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht?

Ja, aber darauf wird sich mein Arbeitgeber kaum einlassen, zumal er extreme Probleme hat, Personal zu finden und zu halten. Ergo bleibt mir nur die Kündigung.

dahofa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #10 am: 21.11.2019 11:58 »
Da Du ja sowieso zum 01.01.2020 wechseln willst, kündige doch im November 2019, (bis spätestens 29.11.2019 wg. Freitag). Die Frist ist sowohl gemäß § 30 als auch § 34 gewahrt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #11 am: 21.11.2019 12:24 »
genau, du kannst ja das Risiko eingehen, dass deine Kündigung zum 1.1.2020 nicht rechtmäßig ist und der AG eine entsprechende Klage durchführt und wenn es blöde läuft er versucht einen Schaden zu konstruieren den er durch deine illegale Kündigung hat.
Oder man versucht sich dann doch irgendwie einvernehmlich mit allen drei Beteiligten zu einigen.

dahofa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
« Antwort #12 am: 21.11.2019 12:44 »
wenn es blöde läuft er versucht einen Schaden zu konstruieren den er durch deine illegale Kündigung hat.


Warum sollte die Kündigung im November zum 31.12.2019 illegal sein?