Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin seit dem 01.01.2019 tätig bei einer Kommune und werde nach SuE 12 bezahlt. Zum 01.01.2020 möchte ich auf eine Stelle in einem Landesministerium wechseln. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag ist befristet bis 30.06.2020. In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigungsfrist lediglich der Satz: "Es gelten die Regelungen des § 34 TVöD".
Wenn ich den Paragraphen richtig verstandene habe, gilt folgendes:
Ich müsste meine Kündigung spätestens am 29.11.2019 bei meinem jetzigen Arbeitgeber einreichen, um zum 01.01.2020 zum Ministerium wechseln zu können, zumal es in § 34 TVöD heißt, dass die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende bei einer Beschäftigungszeit von unter 12 Monaten beträgt. Das trifft auf mich zu, denn ich bin ja erst seit 11 Monaten im ÖD tätig.
Wenn ich nicht bis zum 29.11.2010 kündige, hatte ich ab dem 01.12.2019 eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, könnte dann also frühestens zum 31.03.2020 kündigen und müsste meine Kündigung bis 18.02.2020 beim Arbeitgeber einreichen.
Ist das so korrekt widergegeben? Oder habe ich einen Verständnisfehler?
Danke vorab für eine Antwort und ggfs. Richtigstellung.