Zu dem Zeitpunkt zu dem man Dir nicht nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten überträgt muss der AG dich auch entsprechend bezahlen, da ist nur zu verhandeln, ab wann der AG diese überträgt, aber vorher darf man ja auch nicht diese Tätigkeiten ausüben, da nicht übertragen. (Auch wenn viele es im echten Leben machen und somit dem AG Arbeitsleistung schenken, die er nicht angefordert hat.)