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Höhergruppierung / Zahlung ab wann?

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Katrin:
Guten Morgen,

folgendes Problem.

Ich habe zum 01.07.2018 Tätigkeiten übernommen die eine Höhgeruppierung zulassen.
Zum 01.01.2019 wurde diese von mir beantragt. Wissentlich habe ich die obligatorischen 6 Monate Einarbeitung die man bei uns immer abzieht schon mit einberechnet.
Meine Stelle wurde dann bewertet und die 9a kam raus (bin in 8 gewesen).

Zu welchen Datum müssen die mich Höherstufen?

Sie wollte es zum 01.01.2020 machen waren aber so gütig und haben sich auf den 01.07.2019 geeinigt.

Ist das zulässig? Meiner Meinung nach nicht.
Ist jemand von euch gegen so etwas schon mal vorgegangen? Und kann mir da Tipps geben?

Vielen Dank und liebe Grüße

Kaiser80:
Zum 01.07.18 übernommen oder zur dauerhaften Ausübung wirksam übertragen bekommen?

MrRossi:
Kurze Frage, welche Stufe?
Mitunter wäre eine spätere Höhergruppierung am Ende besser.

WasDennNun:
Zu dem Zeitpunkt zu dem man Dir nicht nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten überträgt muss der AG dich auch entsprechend bezahlen, da ist nur zu verhandeln, ab wann der AG diese überträgt, aber vorher darf man ja auch nicht diese Tätigkeiten ausüben, da nicht übertragen. (Auch wenn viele es im echten Leben machen und somit dem AG Arbeitsleistung schenken, die er nicht angefordert hat.)

Katrin:
Ein Mitarbeiter ist gegangen.
Die Stelle wurde aufgeteilt und das ganze ist zum 01.07.2018 in Kraft getreten

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