Autor Thema: Höhergruppierung / Zahlung ab wann?  (Read 7583 times)

Spid

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #15 am: 21.11.2019 14:51 »
Der AG will aber ohne ihr Zutun ab dem 01.07.19 zahlen - darauf bezog sich im Zusammenhang mit der tariflichen Ausschlußfrist die Bemerkung wohl.

Katrin

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #16 am: 21.11.2019 14:53 »
Ich arbeite seit 01.07.2018 in der Stelle E9 (aber bin noch in der 9)

Ich soll das Geld für die E9 ab 01.07.2019 bekommen

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #17 am: 21.11.2019 14:55 »
Achso das meinste du, jetzt habe ich es verstanden.

Zahlung rückwirkend 01.07.2019 ist ok, aber ich muss darauf achten, dass Sie mir die Höhergruppierung ab dem 01.07.2018 eintragen und ab da auch die Stufenlaufzeit neu beginnt?

Ich blicke langsam nicht mehr durch was bei uns los ist ehrlich gesagt.
Wir hatte auch mal den Fall das eine ihr Gehalt rückwirkend zwei Jahre gezahlt bekommen hat.
Also wenn i richtig rechne, kannst du nur noch den Juni 2019 zahlungsmäßig geltend machen.
ICH, um ehrlich zu sein, würde auf die Differenz 9a Stufe 3 zu 8 Stufe 3 für den einen Moant nen Dicken haufen sch... und mal abwarten ob nicht doch was rückwirkend ab 15.01.19 (dein sog. "Antrag") oder gar noch früher kommt.

Sonst fordere doch halt (danach) frech mal das Entgelt ab 07/18 ein. Ein fähiger AG würde §37 heranziehen.  Ein fähiger MA würde sich dann allerdings vllt nen neune Job suchen

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #18 am: 21.11.2019 14:56 »
Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.
Sie ist seit dem 1.7.18 in der höheren EG, wenn ich es richtig verstanden habe.
Der AG will aber ohne ihr Zutun ab dem 01.07.19 zahlen - darauf bezog sich im Zusammenhang mit der tariflichen Ausschlußfrist die Bemerkung wohl.

Genau

Katrin

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #19 am: 21.11.2019 15:15 »

Also wenn i richtig rechne, kannst du nur noch den Juni 2019 zahlungsmäßig geltend machen.
ICH, um ehrlich zu sein, würde auf die Differenz 9a Stufe 3 zu 8 Stufe 3 für den einen Moant nen Dicken haufen sch... und mal abwarten ob nicht doch was rückwirkend ab 15.01.19 (dein sog. "Antrag") oder gar noch früher kommt.

Sonst fordere doch halt (danach) frech mal das Entgelt ab 07/18 ein. Ein fähiger AG würde §37 heranziehen.  Ein fähiger MA würde sich dann allerdings vllt nen neune Job suchen
[/quote]


Also habe ich nach dem §37 einfach 15 Tage zu spät den Antrag gestellt....
So ein Sch... Sry....
Das kommt daher weil wir immer erzählt bekommen haben, erstmal ein halbes Jahr einarbeiten und dann könnt ihr den Antrag stellen dann schauen wir mal.

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #20 am: 21.11.2019 15:19 »
WENN dein Antrag 15.01.19 beinhaltete, dass du dass Entgelt E9a Stufe 3 ab 01.07.18 begehrst ist doch alles in Butter?

Also langsam kann ich dir nicht mehr folgen...

Und sorry, dass kommt nicht davon dass man es erzählt bekommt, sondern weil man es sich erzählen lässt(D'accord, manchmal um des lieben Friedens Willen)

Spid

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #21 am: 21.11.2019 15:21 »
Dein Antrag war schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Ein Antrag ist auch nicht dazu geeignet, die tarifliche Ausschlußfrist zu unterbrechen. Es bedarf vielmehr einer konkreten und ernsthaften Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt jedoch ausschließlich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier in erster Linie das Entgelt. Die Eingruppierung einschließlich der Stufenzuordnung wird durch sie nicht berührt.

Katrin

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #22 am: 21.11.2019 15:43 »
WENN dein Antrag 15.01.19 beinhaltete, dass du dass Entgelt E9a Stufe 3 ab 01.07.18 begehrst ist doch alles in Butter?



Nein ich habe den 01.01.2019 angegeben, weil bei uns sechs Monate abgezogen werden die als Einarbeitung gelten. Das wurde uns immer erzählt und angewandt. Dagegen hat sich auch keiner gewährt. Leider

Aber bringt ja alles nichts. Mein Fehler. Vielen Dank für Eure Hilfe

ITheini

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #23 am: 25.11.2019 14:05 »
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
- gezahlt wird die höhere EG ab 01.07.2019
- heute ist der 25.11.2019
- Es wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt: also seit 25.05.2019 (und damit Okt, Sept, August, Juli, Juni und Mai)

=> d.h. es wäre jetzt noch maximal der Juni und Mai "zusätzlich" rauszuschlagen plus die Stufenlaufzeit seit Januar 2019.

Gegenfrage: Auf was willst Du warten? Entweder jetzt oder gar nicht mehr...

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
« Antwort #24 am: 25.11.2019 14:29 »
Aus der SV Schilderung ergibt sich, dass die Stufenlaufzeit ab 01.07.2018 neu abzubilden ist