Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung / Zahlung ab wann?
Spid:
Der AG will aber ohne ihr Zutun ab dem 01.07.19 zahlen - darauf bezog sich im Zusammenhang mit der tariflichen Ausschlußfrist die Bemerkung wohl.
Katrin:
Ich arbeite seit 01.07.2018 in der Stelle E9 (aber bin noch in der 9)
Ich soll das Geld für die E9 ab 01.07.2019 bekommen
Kaiser80:
--- Zitat von: Katrin am 21.11.2019 14:42 ---Achso das meinste du, jetzt habe ich es verstanden.
Zahlung rückwirkend 01.07.2019 ist ok, aber ich muss darauf achten, dass Sie mir die Höhergruppierung ab dem 01.07.2018 eintragen und ab da auch die Stufenlaufzeit neu beginnt?
Ich blicke langsam nicht mehr durch was bei uns los ist ehrlich gesagt.
Wir hatte auch mal den Fall das eine ihr Gehalt rückwirkend zwei Jahre gezahlt bekommen hat.
--- End quote ---
Also wenn i richtig rechne, kannst du nur noch den Juni 2019 zahlungsmäßig geltend machen.
ICH, um ehrlich zu sein, würde auf die Differenz 9a Stufe 3 zu 8 Stufe 3 für den einen Moant nen Dicken haufen sch... und mal abwarten ob nicht doch was rückwirkend ab 15.01.19 (dein sog. "Antrag") oder gar noch früher kommt.
Sonst fordere doch halt (danach) frech mal das Entgelt ab 07/18 ein. Ein fähiger AG würde §37 heranziehen. Ein fähiger MA würde sich dann allerdings vllt nen neune Job suchen
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2019 14:47 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 21.11.2019 14:13 ---Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.
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Sie ist seit dem 1.7.18 in der höheren EG, wenn ich es richtig verstanden habe.
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--- Zitat von: Spid am 21.11.2019 14:51 ---Der AG will aber ohne ihr Zutun ab dem 01.07.19 zahlen - darauf bezog sich im Zusammenhang mit der tariflichen Ausschlußfrist die Bemerkung wohl.
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Genau
Katrin:
Also wenn i richtig rechne, kannst du nur noch den Juni 2019 zahlungsmäßig geltend machen.
ICH, um ehrlich zu sein, würde auf die Differenz 9a Stufe 3 zu 8 Stufe 3 für den einen Moant nen Dicken haufen sch... und mal abwarten ob nicht doch was rückwirkend ab 15.01.19 (dein sog. "Antrag") oder gar noch früher kommt.
Sonst fordere doch halt (danach) frech mal das Entgelt ab 07/18 ein. Ein fähiger AG würde §37 heranziehen. Ein fähiger MA würde sich dann allerdings vllt nen neune Job suchen
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Also habe ich nach dem §37 einfach 15 Tage zu spät den Antrag gestellt....
So ein Sch... Sry....
Das kommt daher weil wir immer erzählt bekommen haben, erstmal ein halbes Jahr einarbeiten und dann könnt ihr den Antrag stellen dann schauen wir mal.
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