Autor Thema: [Allg] Anzeigepflicht Bewerbung  (Read 4199 times)

ÖdNds93

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[Allg] Anzeigepflicht Bewerbung
« am: 21.11.2019 13:08 »
Wenn sich ein Familienangehöriger auf eine Beamtstelle bei uns im Haus bewirbt ( Finanzamt ) muss dieses angezeigt werden.
Das Vorstellungsgespräch wird dann in einem umliegendem Amt durchgeführt.

Inwieweit ist man verpflichtet eine Bewerbung von Freunden oder eine frischen Beziehung ( neuer Partnerin )
anzuzeigen? Gibt es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage?



Vielen Dank!
« Last Edit: 22.11.2019 02:20 von Admin2 »

yamato

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Antw:[Allg] Anzeigepflicht Bewerbung
« Antwort #1 am: 22.11.2019 06:47 »
Allgemein sicherlich die Besorgnis der Befangenheit.

Allerdings scheint mir das bei Ihnen etwas übertrieben gehandhabt werden, außer natürlich Sie wären selbst an den Vorstellungsgesprächen beteiligt bzw. in entscheidender Position bzgl. der Einstellungen.

2strong

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Antw:[Allg] Anzeigepflicht Bewerbung
« Antwort #2 am: 23.11.2019 11:47 »
In der beschriebenen Kostellation besteht m. E. keine Anzeigepflicht. Dass die Kleine so naiv ist und glaubt, dass Du Dich nach dem letzten Wochenende tatsächlich nochmal bei ihr meldest, weil ihr ja jetzt ("danach") eine Beziehung hättet; ist nicht Dein Problem. Ergo: kein Interessenkonflikt.