Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Klage
Marianne:
Kann ein Personalrat für Anliegen/Forderungen von Kollegen/innen vor Gericht klagen?
was_guckst_du:
Nein
Lars73:
Der PR kann nur seine Rechte einklagen. Dies kann sich dann indirekt auf Kolleg/innen auswirken. Was geht lässt sich besser am konkreten Beispiel diskutieren. hast du etwas bestimmten im Sinne. Daneben spielt für die rechtlichen Möglichkeiten dann noch das Bundesland eine Rolle.
Marianne:
Beispiel:Ein Mitarbeiter ist mit einer vereinbarten Altersvorsorge, bzw. deren Anwendung/Auszahlung, die er über den AG abgeschlossen hat nicht einverstanden.
Lars73:
Es geht um die tarifliche Zusatzversorgung? Wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht einhält (obwohl Tarifbindung vorliegt) könnte der PR etwas machen. Aber die meisten Fragestellungen in dem Kontext sind individualrechtlicher Natur und nicht im Handlungsfeld des PR.
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