Autor Thema: Zulage VL II oder 9b  (Read 2080 times)

Yummie

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Zulage VL II oder 9b
« am: 21.11.2019 19:00 »
Guten Abend zusammen,

ich bin in einer Behörde in NRW beschäftigt und besuche seit August 2019 den Verwaltungslehrgang II.

Nun habe ich mich erfoglreich auf eine E9c-Stelle beworben.

Als Zusatztext in der Stellenausschreibung war beigefügt:
Sofern Sie im Beschäftigtenverhältnis stehen,wird von Ihnen erwartet, dass sie die tariflichen Voraussetzungen für die Eingruppierung erfüllen. Sie sollten die erforderliche Prüfung abgelegt haben.

Aktuell bin ich in E8 eingruppiert.

Die Stelle soll mir zum 01.12.2019 mit den entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden.

Ab Beginn des 4. Monats soll eine Zulage gem. 7 (3) Entgeltordnung gezahlt werden. (E8 zu E9c).

Bestünde nicht auch die Möglichkeit der niedrigeren Entgeltgruppe gem. 1 (2) (Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person)?

Ich meine damit eine Eingruppierung in die E9b und man "spart " sich den Verwaltungslehrgang II. Oder kann das gar nicht zutreffen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten!

Spid

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Antw:Zulage VL II oder 9b
« Antwort #1 am: 21.11.2019 19:11 »
Nein.