Autor Thema: Richtige Eingruppierung nach Überleitung TV-D  (Read 2857 times)

schnuppe68

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Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt. Ich bin seit 2006 Verwaltungsangestellte einer Kommune. Dort wurde im Jahr 2013 meine Stelle bewertet. Die Stellenbewertung erbrachte folgendes Ergebnis:
schwierige Tätigkeiten 100%
gründliche Fachkenntnisse 94%
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse 94%
selbständige Leistungen 75%
gründliche und umfassende Fachkenntnisse 0%
besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten 0%
besonders Schwierigkeit und Bedeutung 0%
gesteigerte Verantwortung 0%
Vergütungsgruppe, Fallgruppe Vc, 1b
Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren in VB, 1c
Dies entspricht der TVÖD-Entgeltgruppe 8

Frage: Ist es richtig, dass ich nach der neuen Entgeltordnung und der Aktualisierung der Tätigkeitsmerkmale die Chance hätte bei einem Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a zu rutschen? :o

Ich bin gespannt auf die Rückmeldung
lg vom Niederrhein
schnuppe

Spid

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Überleitung TV-D
« Antwort #1 am: 21.11.2019 22:11 »
Was ist „TV-D“? Welche „neue Entgeltordnung“?

schnuppe68

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Überleitung TV-D
« Antwort #2 am: 22.11.2019 08:27 »
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben die Tarifvertragsparteien für den TVöD-VKA ein neues Entgeltrecht geschaffen. Zum 01.01.2017 trat damit als Ablösung der bisherigen Vergütungsordnung die neue Entgeltordnung in Kraft.
Ich habe gelesen, dass bei der Anpassung der neuen Entgeltordnung eine Aktualisierung der Tätigkeitsmerkmale an die veränderte Arbeitswelt stattgefunden haben soll und das dies zu höherer Eingruppierung für viele Berufe geführt hat. Nun wäre es gut zu wissen, ob die Tätigkeitsmerkmale meiner Stellenbewertung nach Aktualisierung der Tätigkeitsmerkmale auch zu einer Höhergruppierung für mich führt.
In der Übersicht der Entgeltgruppen heißt es
EG 8 Heraushebung: 1/3 selbstständige Leistungen
EG 9a Heraushebung: 1/2 selbstständige Leistungen

lt. meiner Stellenbewertung habe ich einen Anteil von 75 % selbstständiger Leistungen. Ich müsste mich meinem Verständnis nach also längst in der EG 9a und nicht in der EG 8 befinden?
 
lg schnuppe*~*


Texter

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Überleitung TV-D
« Antwort #3 am: 22.11.2019 08:48 »
nur, wenn du in 2017 einen entsprechenden Antrag gestellt hast oder sich deine auszuübende Tätigkeit nach dem 31.12.2016 geändert hat.

Spid

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Überleitung TV-D
« Antwort #4 am: 22.11.2019 08:49 »
Die Entgeltordnung wurde 2016 verhandelt und trat zum 01.01.2017 inkraft. Neu ist daran also überhaupt nichts mehr. Ein Antrag auf Höhergruppierung hätte Dich in E9a gebracht, dieser war jedoch bis zum 31.12.2017 zu stellen. Sofern das Arbeitsverhältnis nicht am 01.01.17 ruhte und dieses Ruhen nicht vor weniger als 12 Monaten endete, verbleibst Du für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in E8.

schnuppe68

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Überleitung TV-D
« Antwort #5 am: 22.11.2019 10:23 »
Danke für die Rückmeldung