Autor Thema: Jahressonderzahlung (Berechnung)  (Read 3445 times)

Patrick

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Jahressonderzahlung (Berechnung)
« am: 22.11.2019 08:43 »
Guten Morgen,

Ich habe gerade folgenden Sachverhalt.

Bei meinem vorhergehenden  Arbeitgeber würde die Rufbereitschaftspauschale bei der Berechnung der Jahressonderzahlung berücksichtigt, sowie Mehrarbeit welche durch einen Dienstplan vorgeben ist. 
Mein neuer Arbeitgeber sagt allerdings das es kein Bestandteil wäre.

Weiß jemand dazu vielleicht einen Gesetztes Text der mir in meinem Anliegen helfen kann ? ( Im Tvöd direkt habe ich es nicht gefunden.)

Vielen Dank.

 

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung (Berechnung)
« Antwort #1 am: 22.11.2019 08:46 »
§20 Abs. 2 TVÖD regelt doch sehr eindeutig, was dazu zählt und was nicht.

Patrick

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Antw:Jahressonderzahlung (Berechnung)
« Antwort #2 am: 22.11.2019 08:57 »
2) 1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 v.H. und
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 v.H.
des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. 2Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. 3Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses. 4In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine erziehungsgeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit.

In diesem Text wird die Rufbereitschaftspauschale nicht erwähnt. ( welche in meinen Augen , aber definitiv keine Leistungsprämie oder Erfolgsprämie darstellt.)

Daher ist das in meinen Augen nicht aussagekräftig was nun richtig wäre. ? ( außer die Pauschale fällt unter monatlich gezahltes Entgelt.)

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung (Berechnung)
« Antwort #3 am: 22.11.2019 09:01 »
Natürlich ist es Entgelt!

Patrick

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Antw:Jahressonderzahlung (Berechnung)
« Antwort #4 am: 22.11.2019 09:04 »
Also ist es in der Berechnung zu berücksichtigen.

Nun muss ich noch irgendwie die Kasse davon überzeugen das es zur Berechnung dazugehört.  :-[

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung (Berechnung)
« Antwort #5 am: 22.11.2019 09:05 »
Lohnklage vor dem zuständigen ArbG.